Das Speziallager Nr. 2 in Buchenwald entstand 1945 als Speziallager in der sowjetischen Besatzungszone auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald bei Weimar und wurde 1950 aufgelöst.
Nach der Befreiung des KZ Buchenwald gegen Ende des Zweiten Weltkriegs durch die 3. US-Armee und deren Abzug aus Thüringen nutzte das sowjetische Volkskommissariat für Inneres (NKWD, ab 1946 Innenministerium (MWD)) ab dem 21. August 1945 das Lager als „Speziallager Nr. 2“ zur Internierung von Personen, die aus Sicht der Besatzungsmacht im Sinne einer „Generalprävention“ eine Gefährdung für die militärische Sicherheit darstellten. Für die Verhaftungen war der Befehl Nr. 00315 des sowjetischen Innenministeriums vom 18. April 1945 maßgeblich: Die zur Inhaftierung vorgesehenen Personengruppen unmfassten danach a) Spione deutscher Geheimdienste, b) Personen, die von deutschen Geheimdiensten zur Aktivität im besetzten Gebiet angeworben wurden, c) Betreiber illegaler Sendestationen, Waffenlager und Druckereien, d) aktive Mitglieder der NSDAP, e) höhere Führer faschistischer Jugendorganisationen, f) Mitarbeiter von Gestapo und SD, g) Leiter von Gebiets-, Stadt- und Kreisverwaltungen, h) Zeitungs- und Zeitschriftenredakteure. Tatsächlich umfassten die Verhaftungen einen weitaus größeren Personenkreis und wurden zum Teil auch willkürlich vorgenommen.Seit 1997 wird die Geschichte des sowjetischen Speziallagers Nr. 2 1945–50 in einem eigenen Ausstellungsgebäude auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald dargestellt.