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Jugendherberge Weimar–Buchenwald

Architektur im NationalsozialismusBauwerk in WeimarEhemalige Jugendherberge (Deutschland)Ehemaliges Unternehmen (Weimar)KZ Buchenwald
Umgenutztes Bauwerk in WeimarUnternehmen (DDR)
Jugendbegegnungsstätte in ehemaliger SS Kaserne in Weimar Buchenwald
Jugendbegegnungsstätte in ehemaliger SS Kaserne in Weimar Buchenwald

Die Jugendherberge „Albert Kuntz“, Weimar–Buchenwald war in der DDR eine Jugendherberge. Sie liegt im Bereich des KZ Buchenwald im Norden Weimars. Dieses Gebäude wurde für eine Hundertschaft der SS-Bewachung errichtet. Es diente als Hundertschaftsgebäude und steht im Zusammenhang mit dem KZ Buchenwald auch unter Denkmalschutz.Sie wurde am 8. Januar 1961 als Jugendherberge eingeweiht und nach dem kommunistischen Politiker Albert Kuntz benannt. Im Jahre 1992 wurde sie als internationale Jugendbegegnungsstätte integraler Bestandteil der Gedenkstätte Buchenwald.Es ist nicht zu verwechseln mit der Jugendherberge „Am Ettersberg“, auch wenn sie in der Nähe liegt.

Auszug des Wikipedia-Artikels Jugendherberge Weimar–Buchenwald (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Jugendherberge Weimar–Buchenwald
Postenweg der SS-Wachmannschaften,

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Breitengrad Längengrad
N 51.01961124 ° E 11.2477153 °
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Adresse

Gedenkstätte Buchenwald

Postenweg der SS-Wachmannschaften
99427
Thüringen, Deutschland
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Jugendbegegnungsstätte in ehemaliger SS Kaserne in Weimar Buchenwald
Jugendbegegnungsstätte in ehemaliger SS Kaserne in Weimar Buchenwald
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In der Umgebung

Speziallager Nr. 2 Buchenwald
Speziallager Nr. 2 Buchenwald

Das Speziallager Nr. 2 in Buchenwald entstand 1945 als Speziallager in der sowjetischen Besatzungszone auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald bei Weimar und wurde 1950 aufgelöst. Nach der Befreiung des KZ Buchenwald gegen Ende des Zweiten Weltkriegs durch die 3. US-Armee und deren Abzug aus Thüringen nutzte das sowjetische Volkskommissariat für Inneres (NKWD, ab 1946 Innenministerium (MWD)) ab dem 21. August 1945 das Lager als „Speziallager Nr. 2“ zur Internierung von Personen, die aus Sicht der Besatzungsmacht im Sinne einer „Generalprävention“ eine Gefährdung für die militärische Sicherheit darstellten. Für die Verhaftungen war der Befehl Nr. 00315 des sowjetischen Innenministeriums vom 18. April 1945 maßgeblich: Die zur Inhaftierung vorgesehenen Personengruppen unmfassten danach a) Spione deutscher Geheimdienste, b) Personen, die von deutschen Geheimdiensten zur Aktivität im besetzten Gebiet angeworben wurden, c) Betreiber illegaler Sendestationen, Waffenlager und Druckereien, d) aktive Mitglieder der NSDAP, e) höhere Führer faschistischer Jugendorganisationen, f) Mitarbeiter von Gestapo und SD, g) Leiter von Gebiets-, Stadt- und Kreisverwaltungen, h) Zeitungs- und Zeitschriftenredakteure. Tatsächlich umfassten die Verhaftungen einen weitaus größeren Personenkreis und wurden zum Teil auch willkürlich vorgenommen.Seit 1997 wird die Geschichte des sowjetischen Speziallagers Nr. 2 1945–50 in einem eigenen Ausstellungsgebäude auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald dargestellt.