place

Ettersberg

Berg in EuropaBerg in ThüringenGebirge in EuropaGebirge in ThüringenGeographie (Weimar)
Naturraum im Thüringer Becken (mit Randplatten)Naturraum in ThüringenWaldgebiet in Thüringen
Der Ettersberg Blick vom Jakobskirchturm in Weimar
Der Ettersberg Blick vom Jakobskirchturm in Weimar

Der Ettersberg ist ein Muschelkalk-Höhenzug im Inneren des Thüringer Beckens, der nur aus einem eigenständigen Inselberg besteht. Auf ihm befindet sich am Großen Ettersberg mit 481,6 m ü. NHN Höhe sowohl der höchste Punkt der Stadt Weimar in Thüringen als auch des Thüringer Beckens überhaupt. Der Ettersberg trägt das einzige Waldgebiet seiner Umgebung. Er ist in West-Ost-Richtung etwa 12 Kilometer lang und maximal vier Kilometer breit. Im innerthüringischen System Die Naturräume Thüringens der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) stellt er, analog der etwa 25 Kilometer westlich gelegenen Fahner Höhe, einen eigenständigen, 40 km² großen Naturraum dar.Weitere Erhebungen sind südlich des Großen Ettersberges der Bernhardtsberg (rund 400 m), ein Teil vom Südhang Ettersberg, und nördlich von Schöndorf der Kleine Ettersberg (an der Schanze 343,9 m).

Auszug des Wikipedia-Artikels Ettersberg (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.0143 ° E 11.2561 °
placeAuf Karte anzeigen

Adresse

Buchenwald, Glockenturm

Buchenwald
99427
Thüringen, Deutschland
mapBei Google Maps öffnen

Der Ettersberg Blick vom Jakobskirchturm in Weimar
Der Ettersberg Blick vom Jakobskirchturm in Weimar
Erfahrung teilen

In der Umgebung

Speziallager Nr. 2 Buchenwald
Speziallager Nr. 2 Buchenwald

Das Speziallager Nr. 2 in Buchenwald entstand 1945 als Speziallager in der sowjetischen Besatzungszone auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald bei Weimar und wurde 1950 aufgelöst. Nach der Befreiung des KZ Buchenwald gegen Ende des Zweiten Weltkriegs durch die 3. US-Armee und deren Abzug aus Thüringen nutzte das sowjetische Volkskommissariat für Inneres (NKWD, ab 1946 Innenministerium (MWD)) ab dem 21. August 1945 das Lager als „Speziallager Nr. 2“ zur Internierung von Personen, die aus Sicht der Besatzungsmacht im Sinne einer „Generalprävention“ eine Gefährdung für die militärische Sicherheit darstellten. Für die Verhaftungen war der Befehl Nr. 00315 des sowjetischen Innenministeriums vom 18. April 1945 maßgeblich: Die zur Inhaftierung vorgesehenen Personengruppen unmfassten danach a) Spione deutscher Geheimdienste, b) Personen, die von deutschen Geheimdiensten zur Aktivität im besetzten Gebiet angeworben wurden, c) Betreiber illegaler Sendestationen, Waffenlager und Druckereien, d) aktive Mitglieder der NSDAP, e) höhere Führer faschistischer Jugendorganisationen, f) Mitarbeiter von Gestapo und SD, g) Leiter von Gebiets-, Stadt- und Kreisverwaltungen, h) Zeitungs- und Zeitschriftenredakteure. Tatsächlich umfassten die Verhaftungen einen weitaus größeren Personenkreis und wurden zum Teil auch willkürlich vorgenommen.Seit 1997 wird die Geschichte des sowjetischen Speziallagers Nr. 2 1945–50 in einem eigenen Ausstellungsgebäude auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald dargestellt.