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Naturschutzgebiet Stemmberg

Naturschutzgebiet in Hallenberg

Das Naturschutzgebiet Stemmberg mit einer Größe von 29,1 ha liegt östlich von Hesborn im Stadtgebiet von Hallenberg. Es wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Das NSG ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebiets Medebacher Bucht. Im Nordosten liegt das NSG an der Grenze zur Stadt Medebach. Dort grenzen an zwei Stellen die beiden Teilflächen vom Naturschutzgebiet Rüdenscheid an und im Südwesten an zwei Stellen das Naturschutzgebiet Mahlbach- und Ölfetalsystem.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Stemmberg (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Naturschutzgebiet Stemmberg

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.156944444444 ° E 8.6561111111111 °
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Adresse

Hesborn


59969
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex nördlich und südlich des Mahlbaches

Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex nördlich und südlich des Mahlbaches mit 68,8 ha Größe liegt östlich von Hesborn im Stadtgebiet von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wird durch das Naturschutzgebiet Mahlbach- und Ölfetalsystem, genauer die Teilfläche Mahlbach, in drei separate Teile getrennt. Das Grünlandkomplex nördlich und südlich des Mahlbaches wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde.