place

Geschützter Landschaftsbestandteil Ginsterheide (Nordhelle West)

Geschützter Landschaftsbestandteil in Hallenberg

Der Geschützte Landschaftsbestandteil Ginsterheide (Nordhelle West) mit 0,80 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Hallenberg im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 2004 bei der Aufstellung des Landschaftsplans Hallenberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) ausgewiesen. Der LB liegt am Berg Nordhelle.

Auszug des Wikipedia-Artikels Geschützter Landschaftsbestandteil Ginsterheide (Nordhelle West) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Geschützter Landschaftsbestandteil Ginsterheide (Nordhelle West)
Zum Mittelfeld, Lichtenfels

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
placeAuf Karte anzeigen

Wikipedia: Geschützter Landschaftsbestandteil Ginsterheide (Nordhelle West)Bei Wikipedia weiterlesen

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.1395 ° E 8.6574 °
placeAuf Karte anzeigen

Adresse

Zum Mittelfeld

Zum Mittelfeld
59969 Lichtenfels (Neukirchen)
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
mapBei Google Maps öffnen

Erfahrung teilen

In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Wehlental und Heidebachtal

Das Landschaftsschutzgebiet Wehlental und Heidebachtal mit 75,9 ha Größe liegt nördlich von Braunshausen im Stadtgebiet von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG umfasst im Wesentlichen die Talauen von Wehlenbach und Heidebach. Eine Teilfläche am Wehlenbach wird durch das Dorf Braunshausen vom Rest des LSG getrennt. Das LSG Wehlental und Heidebachtal wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde. Im LSG brütet der Neuntöter.

Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex nördlich und südlich des Mahlbaches

Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex nördlich und südlich des Mahlbaches mit 68,8 ha Größe liegt östlich von Hesborn im Stadtgebiet von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wird durch das Naturschutzgebiet Mahlbach- und Ölfetalsystem, genauer die Teilfläche Mahlbach, in drei separate Teile getrennt. Das Grünlandkomplex nördlich und südlich des Mahlbaches wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde.