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Wolmerkusen

Geographie (Hallenberg)Wüstung im Hochsauerlandkreis

Wolmerkusen ist eine Dorfwüstung südöstlich von Hesborn, einem Stadtteil von Hallenberg im Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen. Wann der Ort wüst fiel, ist nicht gewiss, und auch seine Lage ist nur ungefähr bekannt. Die kleine Siedlung lag wahrscheinlich in der Nähe des Bachs „Dormecke“, kurz vor dessen Mündung in die Olfe: dort waren Ende des 19. Jahrhunderts eine Feldflur namens „Wolmerkusen“ und der „Wolmerkuser Weg“ bekundet.Auf dem etwa 1 km nördlich des Ortszentrums von Hesborn gelegenen Stolzenberg (623 m) befinden sich Reste von Wallanlagen einer 1694 als zerstört bezeichneten Burg, in deren Schutz die Siedlungen Wolmerkusen und Hesborn entstanden. Vom frühen 14. Jahrhundert bis mindestens 1415 war die Burg Sitz der Herren von Wolmerkusen, die zu den kurkölnischen Burgmannen in Hallenberg gehörten. Ein „Garten der von Wolmerkusen vor der Oberporten“ in Hallenberg wird im Jahre 1370 erwähnt. Sie traten um 1420 in den Dienst der Grafen von Waldeck, wanderten ins Waldecksche ab, wurden in der Folge als die von Wolmeringhausen bezeichnet und starben 1635 im Mannesstamm aus.

Auszug des Wikipedia-Artikels Wolmerkusen (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Wolmerkusen
Auf der Kuhle,

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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Hecken-Grünland-Komplex am Galgenberg

Das Landschaftsschutzgebiet Hecken-Grünland-Komplex am Galgenberg mit 88 ha Größe liegt östlich von Liesen im Stadtgebiet von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG liegt um den Galgenberg. Vom LSG umschlossen liegt das Naturschutzgebiet Galgenberg mit dem Berggipfel. Der Hecken-Grünland-Komplex am Galgenberg wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde. Im LSG brütet der Neuntöter.

Landschaftsschutzgebiet Grünland am Bückling

Das Landschaftsschutzgebiet Grünland am Bückling mit 20,5 ha Größe liegt nordöstlich von Hesborn im Stadtgebiet von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das Magergrünland Grünland am Bückling wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde.