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Naturschutzgebiet Winterberger Orketalsystem

Naturschutzgebiet in WinterbergSchutzgebiet der IUCN-Kategorie IV
ORKE 4
ORKE 4

Das Naturschutzgebiet Winterberger Orketalsystem ist ein 103,74 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) südöstlich von Winterberg, das bis zum Dorf Medelon geht. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Winterberg durch den Hochsauerlandkreis als (NSG) ausgewiesen. Das NSG umfasst neben den Flusslauf der Orke das Grünland im Orketal. Das NSG besteht aus drei Teilflächen. Es geht im Osten bis an Stadtgrenze von Medebach. Im Stadtgebiet Medebach grenzt direkt das Naturschutzgebiet Orketal an. Im Stadtgebiet von Winterberg grenzen auch die Naturschutzgebiet Unteres Helletal, Naturschutzgebiet Bergwiesen bei Winterberg und Naturschutzgebiet Waldreservat Glindfeld (Winterberg) direkt an. Das NSG gehört zum FFH-Gebiet Waldreservat Glindfeld-Orketal und zum Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Winterberger Orketalsystem (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Naturschutzgebiet Winterberger Orketalsystem
Prior-Lefarth-Weg,

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Breitengrad Längengrad
N 51.169722 ° E 8.667778 °
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Adresse

Orketal-Kino

Prior-Lefarth-Weg
59964
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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ORKE 4
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex nördlich und südlich des Mahlbaches

Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex nördlich und südlich des Mahlbaches mit 68,8 ha Größe liegt östlich von Hesborn im Stadtgebiet von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wird durch das Naturschutzgebiet Mahlbach- und Ölfetalsystem, genauer die Teilfläche Mahlbach, in drei separate Teile getrennt. Das Grünlandkomplex nördlich und südlich des Mahlbaches wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde.