place

Steinzeitliche Siedlungskammer im Satrupholmer Moor

Archäologischer Fundplatz im Kreis Schleswig-FlensburgGeographie (Mittelangeln, Gemeinde)Kongemose-KulturMittelsteinzeitlicher Fundplatz in Europa

Die Steinzeitliche Siedlungskammer im Satrupholmer Moor ist ein archäologisch untersuchtes Areal bei Satrupholm in Angeln, das vor allem für seine Fundstücke aus dem Mesolithikum bekannt ist. Im östlich von Satrup im Kreis Schleswig-Flensburg gelegenen Moor wurden einige für die steinzeitliche Feuchtbodenarchäologie wichtige Fundplätze angetroffen, die aufgrund ihrer räumlichen Zusammengehörigkeit unter dem Begriff einer Siedlungskammer zusammengefasst werden können.

Auszug des Wikipedia-Artikels Steinzeitliche Siedlungskammer im Satrupholmer Moor (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Steinzeitliche Siedlungskammer im Satrupholmer Moor
Mittelangeln

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
placeAuf Karte anzeigen

Wikipedia: Steinzeitliche Siedlungskammer im Satrupholmer MoorBei Wikipedia weiterlesen

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 54.69219 ° E 9.628487 °
placeAuf Karte anzeigen

Adresse

Alt Rehberg


24986 Mittelangeln
Schleswig-Holstein, Deutschland
mapBei Google Maps öffnen

Erfahrung teilen

In der Umgebung

FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau
FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau

Das FFH-Gebiet Wälder an der Bondenau ist ein Natura-2000-Schutzgebiet im Kreis Schleswig-Flensburg in der Gemeinde Mittelangeln im Bundesland Schleswig-Holstein der Bundesrepublik Deutschland. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Angeln, der aus naturfachlicher Bewertung laut Landschaftssteckbrief des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu den „Landschaften mit geringerer Bedeutung“ zählt. Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von 126 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Ostwestrichtung und beträgt 3,9 km. Die höchste Erhebung mit 41,8 m liegt am Südrand des Waldgebietes „Küsterwiese“ und der tiefste Punkt befindet sich mit 30 m an der Nordspitze des Waldes „Obdrupholzkoppel“. Es liegt in der Mitte der Landschaft Angeln als Teil des Landesteils Schleswig und des Schleswig-Holsteinischen Hügellandes südlich des Flüsschens Bondenau im aus erdgeschichtlicher Sicht schützenswertem Tunneltal Niesgrau-Frörup, siehe Höhenprofil. Das Gebiet besteht aus drei räumlich getrennten Waldgebieten nordwestlich vom Ortsteil Satrup, die bereits vor mehr als 200 Jahren bestanden haben und in der Karte des dänischen Kartographen Johann Heinrich Christian du Plat über das Herzogtum Schleswig von 1805 als solche eingetragen sind. Es handelt sich beim westlichen Gebiet um die Obdrupholzkoppel (dän. Obdrup Skovkobbel), beim mittleren um das Hasenholz (Hareskov) zusammen mit dem Jeßlundholz (Jeslundkobbel) und beim östlichen um die kleine Holzkoppel zusammen mit dem Norderholz und der Küsterwiese. Im FFH-Gebiet befinden sich zwei Archäologische Bodendenkmäler. Eines liegt 57 m östlich der Schmiedebergstraße im Norderholz mit der Denkmalnummer aKD-ALSH-Nr. 003 843. Der zweite (nördlicher gelegene) Grabhügelrest im Norderholz steht nicht auf der Denkmalliste. Ein weiteres Hügelgrab mit der Denkmalnummer aKD-ALSH-Nr. 003 842 liegt im Wald Küsterwiese.

FFH-Gebiet Rehbergholz und Schwennholz
FFH-Gebiet Rehbergholz und Schwennholz

Das FFH-Gebiet Rehbergholz und Schwennholz ist ein NATURA-2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in der Gemeinde Mittelangeln. Es hat eine Fläche von 193 ha und besteht fast vollständig aus Laubwald. Die größte Ausdehnung liegt in nordöstlicher Richtung bei 2,87 km, die höchste Erhebung liegt am Westrand und beträgt 50,7 m über NN. Das Gebiet wird durch die Landesstraße L22 von Nord nach Süd geteilt. Der westliche Teil ist das Schwennholz und der größere östliche Teil ist das Rehbergholz, das in Karten auch oft als „Süderholz“ bezeichnet wird. Es ist das größte zusammenhängende Waldgebiet in der Landschaft Angeln. das bereits vor mehr als 200 Jahren bestanden hat und in der Karte des dänischen Kartographen Johann Heinrich Christian du Plat über das Herzogtum Schleswig von 1805 als solches eingetragen ist. Schon damals trennte eine Landstraße die beiden Teilgebiete. Es ist reich an Kleingewässern aller Art. Im FFH-Gebiet befinden sich fünf gesetzlich geschützte archäologische Bodendenkmäler. Am Westrand des Schwennholzes liegen zwei Altackersysteme. Im Osten des Rehbergholzes befindet sich in der Nähe des Rundwanderweges ein Langbett, genannt „Pinnesgrab“. Es wird in der Denkmalliste des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein unter der Objektnummer aKD-ALSH-Nr. 003 845 geführt und steht seit dem 11. Mai 1977 unter Denkmalschutz. Das Objekt kann besichtigt werden und wird auf einer Informationstafel eingehend beschrieben, siehe Bildergalerie. Ein weiteres Großsteingrab befindet sich 370 m nordwestlich ebenfalls am Rundwanderweg mit der Objektnummer aKD-ALSH-003 846. Das 3. archäologische Bodendenkmal im Rehbergholz ist ebenfalls ein Großsteingrab und befindet sich mitten auf dem Rundwanderweg knapp 800 m westlich vom Pinnesgrab. Das FFH-Gebiet befindet sich vollständig im Besitz der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, einer Anstalt öffentlichen Rechts.