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Clementinenhof (Hürth)

Baudenkmal in HürthBauensemble in Nordrhein-WestfalenBauwerk in HürthErbaut in den 1930er Jahren
Clementinenhof
Clementinenhof

Der Clementinenhof in Alt-Hürth ist eine denkmalgeschützte Wohnanlage. Der Clementinenhof ist unter der Denkmalbezeichnung Wohnhof Clementinenhof in die Denkmalliste der Stadt Hürth eingetragen. Die Wohnsiedlung wurde 1930/31 vom Kraftwerksbetreiber RWE für die Mitarbeiter des Knapsacker Goldenbergwerks errichtet. Sie besteht aus neun zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern. Zwei Häuser stellen die Front dar. Dahinter liegen an einem langgestreckten Platz je drei in Reihe aneinander gebaute Häuser. Der Platz wird dann von einem freistehenden Haus abgeschlossen. Die kleine Siedlung liegt seitlich links oberhalb der Talaue des Duffesbachs.

Auszug des Wikipedia-Artikels Clementinenhof (Hürth) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Clementinenhof (Hürth)
Am Clementinenhof,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 50.8664081 ° E 6.86310451 °
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Adresse

Am Clementinenhof 8
50354 , Alt-Hürth
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Clementinenhof
Clementinenhof
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Pfarrhaus (Alt-Hürth)
Pfarrhaus (Alt-Hürth)

Das Pfarrhaus im Hürther Stadtteil Alt-Hürth ist das Pfarrhaus der Kirchengemeinde St. Katharina. Es wurde noch zu Zeiten der Kirche Alt St. Katharina errichtet. Es ist als Baudenkmal in der Denkmalliste der Stadt Hürth als Pfarrhaus der Pfarre St. Katharina eingetragen. 1865 kaufte die Gemeinde das Burggelände der ehemaligen Burg Hürth mit einem dort auf den Fundamenten des alten Herrenhauses der ehemaligen Burg errichten Wohngebäude. Ein Jahr später tauschte die Kirchengemeinde einen Teil des Areals mit einer eine Größe von 2 Morgen, 6 Ruthen und 40 Fuß gegen ein Grundstück in der Pastoratsstraße, das bisher als Pfarrhaus genutzt wurde, und nutzt das Haus seitdem als Pfarrhaus. Der ehemalige Burggarten dient als Pfarrgarten. Das Pfarrhaus wurde 1866 als Fachwerkhaus gegenüber der alten Pfarrkirche errichtete. Es ist inzwischen verputzt. Es steht leicht erhöht, weil es auf den Fundamenten des Rittersaals der mittelalterlichen Hürther Burg erbaut wurde. An der Nordwestseite des Hauses erinnert ein Wappen von 1691 an den Oberst Johann Ernst von Tzerklaes, der die Burg 1675 von seinem Schwiegervater Balduin von Harff erhalten hatte und laut der Inschrift unter dem Wappen in den folgenden Jahren ausbauen ließ. Das Wappen war ursprünglich an einem Torbogen der Burg und später des Pfaarhauses angebracht. Der ehemalige Burggarten dient als Pfarrgarten. Das eckige Gartenhäuschen im Pfarrgarten stammt auch aus der Zeit des Baus des Pfarrheim und steht auf den Resten der Burganlage.

Laubenganghaus (Hürth)
Laubenganghaus (Hürth)

Das Laubenganghaus in Hürth ist als Laubenganghaus ein denkmalgeschütztes Wohnhausensemble in Alt-Hürth. Der Gebäudekomplex wurde in den Jahren 1928 bis 1931 vom Hürther Amtsbaumeister Albert Lüttgenau im Bauhaus-Stil errichtet. Die Wohnanlage entsprach in sachlich-funktionaler sowie zeittypischer Architektur den sozialen Wohnungsbau in der Endphase der Weimarer Republik. Die Wohnungen sich ca. 30 bis 40 Quadratmeter groß. Die Laubenganghäuser waren bis 1975 im Besitz der Gemeinde Hürth. 1975 das Gebäude an die GWG Rhein-Erft verkauft. Diese verkauften das Ensemble 2012 weiter an ein privat geführtes mittelständisches Unternehmen. Dieses sanierte das mit mit den 16 Wohneinheiten in Abstimmung mit der Denkmalbehörde der Stadt Hürth und baute es zum energieeffizienten Denkmal aus. Die verklinkerten Laubenganghäuser bestehen aus zwei Vollgeschossen. Durch die leichte Hanglage verspringt das Gebäude. Der Zugang zu den beiden Häusern befindet sich mittig der Häuser. Über eine Treppenhaus gelangt man zu den Laubengängen, über die die Wohnungen im ersten Stock erreicht werden. Die unteren Wohnungen sind einzeln über die Veranda zugänglich. Die Laubengänge sind mit einer geschlossenen Brüstung versehen, die einen relingartigen Handlauf aufweist, der halbrund endet. Auf dem Flachdach wiederholt sich die Rundung mit einen gerundeten Überstand. Albert Lüttgenau hat damit Elemente des Schiffsbaus aufgegriffen.

Jüdischer Friedhof (Hürth)

Der ehemalige Hürther Jüdische Friedhof lag auf dem Streufenberg im jetzt so genannten Ortsteil Alt-Hürth der heutigen Stadt Hürth im Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen. Der jüdische Friedhof lag an der ehemaligen Berrenrather Straße, heute Marienbornweg, und ersetzte einen kleinen Vorgängerfriedhof, der an derselben Straße und Gemarkung, nur näher zum Ortsausgang lag. Zur Belegung dieses älteren Friedhofs ist nichts bekannt. Das Grundstück des sehr kleinen Friedhofes wurde später, 1922, an die RWE verkauft, die dort direkt an der Straße Werkswohnungen errichteten. Das Gelände hinter diesen Häusern – dort lag vermutlich dieser Friedhof – blieb vorerst Gartengelände. Von der ursprünglichen Ausstattung sind keine Grabsteine (Mazewot) erhalten, aber das Gelände ist noch vorhanden. Das neue größere Grundstück hatte der reiche Hürther Kaufmann Cosmann Brünell 1878 erworben, der dies wie auch das Grundstück für die Synagoge, etwa 1882 der Kultusgemeinde bereitstellte. Der Friedhof wurde von 1886 bis 1931 mit 35 Bestattungen belegt. Nach Auflösung der Synagogengemeinde Hürth (1937) und Beginn der Drangsalierung der Juden wurde das Friedhofsgelände von der Roddergrube für deren anstehenden Braunkohle-Abbau gekauft. Die Gräber mussten im Frühsommer 1940 von den verbliebenen Hürther Juden exhumiert werden (etwa elf Personen inklusiv von Alten und Kindern wohnten noch im Ortsteil (Alt-)Hürth). Die Überreste sollten auf den jüdischen Friedhof Bocklemünd umgebettet werden. Über den Verbleib ist dort aber nichts dokumentiert. Auch von den Grabsteinen (Mazewot) ist nichts mehr vorhanden. Der Braunkohleabbau im Feld Theresia/Gotteshülfe kam aber erst 1965 wieder in Gang.→ Abschnitt zur Gemeindegeschichte bei Alt-Hürth