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Naturschutzgebiet Verlo

Naturschutzgebiet in MeschedeSchutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa
North Rhine Westphalia location map 05
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Das Naturschutzgebiet Verlo mit einer Flächengröße von 6,02 h ha liegt südlich Wallen im Stadtgebiet von Meschede. Es wurde 2020 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Meschede als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Von 1994 bis 2020 gehörte die heutige NSG-Fläche zum Landschaftsschutzgebiet Meschede.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Verlo (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Naturschutzgebiet Verlo
Am Hülling,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.320722 ° E 8.197833 °
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Adresse

Parkplatz Wiemketal

Am Hülling
59872
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Linde (Halloh-Kapelle Wallen)
Linde (Halloh-Kapelle Wallen)

Das Naturdenkmal Linde mit einem Stammdurchmesser von 1,0 m steht neben der Halloh-Kapelle nördlich von Wallen im Stadtgebiet von Meschede. Der Baum wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Meschede durch den Hochsauerlandkreis unter der Nr. 2.2.23 als Naturdenkmal (ND) ausgewiesen. Am letzten Juli-Wochenende 2014 war an der Linde ein dicker Ast abgebrochen. Nach dem Astabbruch forderte der Kirchenvorstand von St. Severinus Calle die Fällung der Linde wegen der Verkehrssicherungspflicht. Der Hochsauerlandkreis als Ordnungsbehörde stimmte der Fällung nicht zu. Zwei Baum-Kontrolleure kontrollierten, unabhängig voneinander, die Linde auf die Verkehrssicherungspflicht. Beide stuften die Linde als standsicher ein. Kurz darauf fanden Maßnahmen am Baum statt. Um die Stand- und Bruchsicherheit des Naturdenkmals zu verbessern wurde der Baum beschnitten und Sicherungssysteme in der Krone eingebaut. Diese Maßnahmen hatten laut Kreis nichts mit dem Ast-Bruch vom Juli zu tun. Der Auftrag zu den Sicherungsarbeiten war bereits im April gegeben worden. Der Kirchenvorstand hängte Zettel auf, mit dem Hinweis, wonach das Betreten des Geländes „auf eigene Gefahr“ erfolge. Laut Landschaftsgesetz ist der Eigentümer, hier die Kirchengemeinde von St. Severinus Calle, für die Verkehrssicherungspflicht zuständig. Da die Linde vom Kreis als Naturdenkmal ausgewiesen wurde muss der Kreis für die Pflege des Baumes aufkommen.