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Naturschutzgebiet Remberg

Naturschutzgebiet in MeschedeSchutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in EuropaSchutzgebiet der IUCN-Kategorie IV
Meschede Steinbruch Am Wallenstein FFSN 4273
Meschede Steinbruch Am Wallenstein FFSN 4273

Das Naturschutzgebiet Remberg mit einer Flächengröße von 5,26 ha liegt südlich von Wallen im Stadtgebiet von Meschede. Das Gebiet wurde 1994 durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Meschede als Naturschutzgebiet (NSG) mit einer Flächengröße von 1,8 ha ausgewiesen. Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Meschede wurde das NSG dann erneut ausgewiesen und erheblich vergrößert.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Remberg (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Naturschutzgebiet Remberg
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Meschede Steinbruch Am Wallenstein FFSN 4273
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In der Umgebung

Linde (Halloh-Kapelle Wallen)
Linde (Halloh-Kapelle Wallen)

Das Naturdenkmal Linde mit einem Stammdurchmesser von 1,0 m steht neben der Halloh-Kapelle nördlich von Wallen im Stadtgebiet von Meschede. Der Baum wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Meschede durch den Hochsauerlandkreis unter der Nr. 2.2.23 als Naturdenkmal (ND) ausgewiesen. Am letzten Juli-Wochenende 2014 war an der Linde ein dicker Ast abgebrochen. Nach dem Astabbruch forderte der Kirchenvorstand von St. Severinus Calle die Fällung der Linde wegen der Verkehrssicherungspflicht. Der Hochsauerlandkreis als Ordnungsbehörde stimmte der Fällung nicht zu. Zwei Baum-Kontrolleure kontrollierten, unabhängig voneinander, die Linde auf die Verkehrssicherungspflicht. Beide stuften die Linde als standsicher ein. Kurz darauf fanden Maßnahmen am Baum statt. Um die Stand- und Bruchsicherheit des Naturdenkmals zu verbessern wurde der Baum beschnitten und Sicherungssysteme in der Krone eingebaut. Diese Maßnahmen hatten laut Kreis nichts mit dem Ast-Bruch vom Juli zu tun. Der Auftrag zu den Sicherungsarbeiten war bereits im April gegeben worden. Der Kirchenvorstand hängte Zettel auf, mit dem Hinweis, wonach das Betreten des Geländes „auf eigene Gefahr“ erfolge. Laut Landschaftsgesetz ist der Eigentümer, hier die Kirchengemeinde von St. Severinus Calle, für die Verkehrssicherungspflicht zuständig. Da die Linde vom Kreis als Naturdenkmal ausgewiesen wurde muss der Kreis für die Pflege des Baumes aufkommen.