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Schiefersteinbruch Wallen bei Meschede

MeschedeSchieferbergwerkSteinbruch in Nordrhein-Westfalen

Der alte Schiefersteinbruch Wallen bei Meschede liegt im Süden von Wallen, im Naturschutzgebiet Remberg in Nordrhein-Westfalen. Der Steinbruch nimmt ungefähr 2/3 des Naturschutzgebietes am Remberg ein und hat eine Fläche von ungefähr 1 ha.

Auszug des Wikipedia-Artikels Schiefersteinbruch Wallen bei Meschede (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Schiefersteinbruch Wallen bei Meschede
Zum Brückenberg,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.324583 ° E 8.195694 °
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Adresse

Zum Brückenberg 35
59872
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Linde (Halloh-Kapelle Wallen)
Linde (Halloh-Kapelle Wallen)

Das Naturdenkmal Linde mit einem Stammdurchmesser von 1,0 m steht neben der Halloh-Kapelle nördlich von Wallen im Stadtgebiet von Meschede. Der Baum wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Meschede durch den Hochsauerlandkreis unter der Nr. 2.2.23 als Naturdenkmal (ND) ausgewiesen. Am letzten Juli-Wochenende 2014 war an der Linde ein dicker Ast abgebrochen. Nach dem Astabbruch forderte der Kirchenvorstand von St. Severinus Calle die Fällung der Linde wegen der Verkehrssicherungspflicht. Der Hochsauerlandkreis als Ordnungsbehörde stimmte der Fällung nicht zu. Zwei Baum-Kontrolleure kontrollierten, unabhängig voneinander, die Linde auf die Verkehrssicherungspflicht. Beide stuften die Linde als standsicher ein. Kurz darauf fanden Maßnahmen am Baum statt. Um die Stand- und Bruchsicherheit des Naturdenkmals zu verbessern wurde der Baum beschnitten und Sicherungssysteme in der Krone eingebaut. Diese Maßnahmen hatten laut Kreis nichts mit dem Ast-Bruch vom Juli zu tun. Der Auftrag zu den Sicherungsarbeiten war bereits im April gegeben worden. Der Kirchenvorstand hängte Zettel auf, mit dem Hinweis, wonach das Betreten des Geländes „auf eigene Gefahr“ erfolge. Laut Landschaftsgesetz ist der Eigentümer, hier die Kirchengemeinde von St. Severinus Calle, für die Verkehrssicherungspflicht zuständig. Da die Linde vom Kreis als Naturdenkmal ausgewiesen wurde muss der Kreis für die Pflege des Baumes aufkommen.