place

Handelsgericht Wien

Gericht (Österreich)Landstraße (Wien)Privatrecht (Österreich)Recht (Wien)
Justizzentrum Wien Mitte Ostansicht
Justizzentrum Wien Mitte Ostansicht

Das Handelsgericht Wien (HG Wien) ist ein in der österreichischen Bundeshauptstadt Wien eingerichtetes besonderes Gericht mit einer Spezialisierung auf Unternehmensrecht. Neben der Entscheidung über bestimmte unternehmens- und insolvenzrechtliche Sachverhalte im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien hat das Handelsgericht Wien auch Spezialzuständigkeiten für österreichweite Entscheidungen zu bestimmten Sachverhalten etwa im Marken- und Musterschutzrecht, im Patentrecht sowie bei nicht-arbeitsrechtlichen Klagen gegen die Österreichische Nationalbank. Seinen Sitz hat das Handelsgericht Wien seit 2003 im 12. bis 24. Stockwerk des Justizzentrums Wien-Mitte.

Auszug des Wikipedia-Artikels Handelsgericht Wien (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Handelsgericht Wien
Marxergasse, Wien Erdberg (Landstraße)

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
placeAuf Karte anzeigen

Wikipedia: Handelsgericht WienBei Wikipedia weiterlesen

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.2075 ° E 16.386388888889 °
placeAuf Karte anzeigen

Adresse

Bezirksgericht für Handelssachen Wien

Marxergasse 1a
1030 Wien, Erdberg (Landstraße)
Österreich
mapBei Google Maps öffnen

Justizzentrum Wien Mitte Ostansicht
Justizzentrum Wien Mitte Ostansicht
Erfahrung teilen

In der Umgebung

K.u.k. Marinesektion

Die kaiserliche und königliche Marinesektion, bis 1889 wie das Heer ab 1867 fälschlich als k.k., dann erst als k.u.k. bezeichnet, war eine Abteilung des Kriegsministeriums im Kaisertum Österreich und ab 1867 in Österreich-Ungarn. Sie war verantwortlich für die Belange der Kriegsmarine. Sie bestand aus dem Verwaltungszweig in Wien, dem nachgeordneten Flottenkommando in Pola, dem größten Kriegshafen bzw. Flottenstützpunkt der Marine, und weiteren Dienststellen im In- und Ausland. Der von der Marine erstrebten Wiedererrichtung eines eigenen Marineministeriums (es hatte mit Friedrich Moritz von Burger als Minister nur 1862–1865 bestanden, damals für Kriegs- und Handelsmarine zuständig) stand der österreichisch-ungarische Ausgleich von 1867 im Wege, der nur drei gemeinsame, für die ganze Doppelmonarchie zuständige Ministerien vorsah. Die Politiker Ungarns wollten kein viertes gemeinsames Ministerium bzw. hätten als Bedingung gestellt, dann zwei der vier gemeinsamen Ministerien in Budapest einzurichten, was die österreichische Regierung ablehnte. Die Marineangelegenheiten mussten daher weiterhin im Kriegsministerium verwaltet werden; die Marinesektion war allerdings wie zuvor das kurzlebige Marineministerium bis zum Ende der Monarchie räumlich getrennt untergebracht. (Sektion ist der in Österreich bis heute übliche Begriff für Organisationseinheiten eines Ministeriums, die dem Minister direkt unterstehen.)