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Jesenwanger Straße 8 (Kottgeisering)

Baudenkmal in KottgeiseringBauernhaus in KottgeiseringErbaut in den 1800er Jahren
Kottgeisering Jesenwangerstr8 Ehem Kleinbauernhaus 001
Kottgeisering Jesenwangerstr8 Ehem Kleinbauernhaus 001

Das ehemalige Kleinbauernhaus Jesenwanger Straße 8 in Kottgeisering, einer Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck, wurde wohl um 1800 errichtet. Das Gebäude ist ein geschütztes Baudenkmal. Der zweigeschossige verputzte Mitterstallbau mit Satteldach und vorgezogener Küchenkammer wurde 1872 nach Osten um das Auszugshaus erweitert, sodass unter einem Dach zwei getrennte Häuser und in der Mitte der Stall vereint waren. 1998 wurde das Anwesen umfassend renoviert.

Auszug des Wikipedia-Artikels Jesenwanger Straße 8 (Kottgeisering) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Jesenwanger Straße 8 (Kottgeisering)
Jesenwanger Straße, Verwaltungsgemeinschaft Grafrath

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Adresse

Jesenwanger Straße

Jesenwanger Straße
82288 Verwaltungsgemeinschaft Grafrath
Bayern, Deutschland
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Kottgeisering Jesenwangerstr8 Ehem Kleinbauernhaus 001
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Ampermoos
Ampermoos

Das Naturschutzgebiet Ampermoos liegt auf dem Gebiet der Landkreise Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg in Oberbayern. Es ist FFH-Gebiet (7832-371) und Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Ammerseegebiet“ (7932-471). Das 528,46 ha große Gebiet mit der Nr. NSG-00168.01, das im Jahr 1982 unter Naturschutz gestellt wurde, erstreckt sich zwischen Grafrath im Norden und dem Ammersee im Süden. Am nordöstlichen Rand des Gebietes verläuft die B 471 und am südlichen Rand die A 96. In Süd-Nord-Richtung fließt die Amper hindurch. Das Naturschutzgebiet ist zusammen mit der gesamten Seefläche und dem NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer im Süden des Sees als internationales Schutzgebiet nach der Ramsar-Konvention ausgewiesen. Der Großteil des Ampermooses gehört seit 1976 zu den „Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung“ nach der Ramsar-Konvention. Als ein Gebiet das unter der Ramsar-Konvention fällt ist es auch ein „Special Protection Area“ (SPA) die der Vogelschutzrichtlinie der EU entspricht. 1982 wurde ein 529 ha großer Teil des Ampermooses als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus ist es seit 2006 ein Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet und Teil von NATURA 2000, einem europaweiten Verbundsystem von besonders schützenswerten Lebensräumen. Wegen der besonders schützenswerten Flora und Fauna gilt zwischen dem 1. März und dem 15. Juli ein Betretungs- und Befahrungsverbot, außerdem müssen Hunde in diesem Gebiet angeleint werden.