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Pleitmannswang

Ersterwähnung 784Ort im Landkreis FürstenfeldbruckTürkenfeld
Pleitmannswang Kapelle St Rochus & Sebastian 001
Pleitmannswang Kapelle St Rochus & Sebastian 001

Pleitmannswang ist ein Ortsteil der Gemeinde Türkenfeld im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck. Pleitmannswang wurde als Ortsteil der ehemals selbständigen Gemeinde Zankenhausen zum 1. Januar 1972 in die Gemeinde Türkenfeld eingegliedert.

Auszug des Wikipedia-Artikels Pleitmannswang (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Pleitmannswang
Kapellenstraße,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.1086 ° E 11.1136 °
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Adresse

Kapellenstraße 8
82299
Bayern, Deutschland
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Pleitmannswang Kapelle St Rochus & Sebastian 001
Pleitmannswang Kapelle St Rochus & Sebastian 001
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In der Umgebung

Ampermoos
Ampermoos

Das Naturschutzgebiet Ampermoos liegt auf dem Gebiet der Landkreise Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg in Oberbayern. Es ist FFH-Gebiet (7832-371) und Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Ammerseegebiet“ (7932-471). Das 528,46 ha große Gebiet mit der Nr. NSG-00168.01, das im Jahr 1982 unter Naturschutz gestellt wurde, erstreckt sich zwischen Grafrath im Norden und dem Ammersee im Süden. Am nordöstlichen Rand des Gebietes verläuft die B 471 und am südlichen Rand die A 96. In Süd-Nord-Richtung fließt die Amper hindurch. Das Naturschutzgebiet ist zusammen mit der gesamten Seefläche und dem NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer im Süden des Sees als internationales Schutzgebiet nach der Ramsar-Konvention ausgewiesen. Der Großteil des Ampermooses gehört seit 1976 zu den „Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung“ nach der Ramsar-Konvention. Als ein Gebiet das unter der Ramsar-Konvention fällt ist es auch ein „Special Protection Area“ (SPA) die der Vogelschutzrichtlinie der EU entspricht. 1982 wurde ein 529 ha großer Teil des Ampermooses als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus ist es seit 2006 ein Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet und Teil von NATURA 2000, einem europaweiten Verbundsystem von besonders schützenswerten Lebensräumen. Wegen der besonders schützenswerten Flora und Fauna gilt zwischen dem 1. März und dem 15. Juli ein Betretungs- und Befahrungsverbot, außerdem müssen Hunde in diesem Gebiet angeleint werden.