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Dorfstraße 16 (Kottgeisering)

Baudenkmal in KottgeiseringBauernhaus in KottgeiseringErbaut im 18. Jahrhundert
Kottgeisering Dorfstr16 001
Kottgeisering Dorfstr16 001

Das ehemalige Bauernhaus Dorfstraße 16 in Kottgeisering, einer Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck, wurde im Kern im 18. Jahrhundert errichtet. Der Einfirsthof ist ein geschütztes Baudenkmal. Der zweigeschossige Mitterstallbau mit Satteldach wurde 1886 verändert. Im Inneren sind noch die Kammerstiege und ein Wandkastl aus dem 18. Jahrhundert vorhanden.

Auszug des Wikipedia-Artikels Dorfstraße 16 (Kottgeisering) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Dorfstraße 16 (Kottgeisering)
Dorfstraße, Verwaltungsgemeinschaft Grafrath

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N 48.120019 ° E 11.127102 °
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Adresse

Dorfstraße

Dorfstraße
82288 Verwaltungsgemeinschaft Grafrath
Bayern, Deutschland
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Kottgeisering Dorfstr16 001
Kottgeisering Dorfstr16 001
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In der Umgebung

Ampermoos
Ampermoos

Das Naturschutzgebiet Ampermoos liegt auf dem Gebiet der Landkreise Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg in Oberbayern. Es ist FFH-Gebiet (7832-371) und Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Ammerseegebiet“ (7932-471). Das 528,46 ha große Gebiet mit der Nr. NSG-00168.01, das im Jahr 1982 unter Naturschutz gestellt wurde, erstreckt sich zwischen Grafrath im Norden und dem Ammersee im Süden. Am nordöstlichen Rand des Gebietes verläuft die B 471 und am südlichen Rand die A 96. In Süd-Nord-Richtung fließt die Amper hindurch. Das Naturschutzgebiet ist zusammen mit der gesamten Seefläche und dem NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer im Süden des Sees als internationales Schutzgebiet nach der Ramsar-Konvention ausgewiesen. Der Großteil des Ampermooses gehört seit 1976 zu den „Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung“ nach der Ramsar-Konvention. Als ein Gebiet das unter der Ramsar-Konvention fällt ist es auch ein „Special Protection Area“ (SPA) die der Vogelschutzrichtlinie der EU entspricht. 1982 wurde ein 529 ha großer Teil des Ampermooses als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus ist es seit 2006 ein Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet und Teil von NATURA 2000, einem europaweiten Verbundsystem von besonders schützenswerten Lebensräumen. Wegen der besonders schützenswerten Flora und Fauna gilt zwischen dem 1. März und dem 15. Juli ein Betretungs- und Befahrungsverbot, außerdem müssen Hunde in diesem Gebiet angeleint werden.