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St. Valentin (Kottgeisering)

Barockbauwerk in BayernBarocke KircheBaudenkmal in KottgeiseringBauwerk in KottgeiseringErbaut in den 1770er Jahren
Kirchengebäude im Landkreis FürstenfeldbruckKirchengebäude in EuropaPfarrkirche des Erzbistums München und FreisingSaalkirche in BayernValentinskirche
Kottgeisering Ammerseestr17 Kirche St Valentin 001
Kottgeisering Ammerseestr17 Kirche St Valentin 001

St. Valentin heißt die römisch-katholischen Pfarrkirche in Kottgeisering, einer Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck. Sie steht in der Liste der Baudenkmäler in Kottgeisering als Baudenkmal unter der Nr. D-1-79-131-1. Sie ist dem Valentin von Terni geweiht. Die Pfarrei gehört zum Dekanat Fürstenfeldbruck im Erzbistum München und Freising.

Auszug des Wikipedia-Artikels St. Valentin (Kottgeisering) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

St. Valentin (Kottgeisering)
Ammerseestraße, Verwaltungsgemeinschaft Grafrath

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 48.116776 ° E 11.131347 °
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Adresse

St. Valentin

Ammerseestraße 17
82288 Verwaltungsgemeinschaft Grafrath
Bayern, Deutschland
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linkWikiData (Q41239055)
linkOpenStreetMap (397259271)

Kottgeisering Ammerseestr17 Kirche St Valentin 001
Kottgeisering Ammerseestr17 Kirche St Valentin 001
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In der Umgebung

Ampermoos
Ampermoos

Das Naturschutzgebiet Ampermoos liegt auf dem Gebiet der Landkreise Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg in Oberbayern. Es ist FFH-Gebiet (7832-371) und Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Ammerseegebiet“ (7932-471). Das 528,46 ha große Gebiet mit der Nr. NSG-00168.01, das im Jahr 1982 unter Naturschutz gestellt wurde, erstreckt sich zwischen Grafrath im Norden und dem Ammersee im Süden. Am nordöstlichen Rand des Gebietes verläuft die B 471 und am südlichen Rand die A 96. In Süd-Nord-Richtung fließt die Amper hindurch. Das Naturschutzgebiet ist zusammen mit der gesamten Seefläche und dem NSG Vogelfreistätte Ammersee-Südufer im Süden des Sees als internationales Schutzgebiet nach der Ramsar-Konvention ausgewiesen. Der Großteil des Ampermooses gehört seit 1976 zu den „Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung“ nach der Ramsar-Konvention. Als ein Gebiet das unter der Ramsar-Konvention fällt ist es auch ein „Special Protection Area“ (SPA) die der Vogelschutzrichtlinie der EU entspricht. 1982 wurde ein 529 ha großer Teil des Ampermooses als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus ist es seit 2006 ein Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet und Teil von NATURA 2000, einem europaweiten Verbundsystem von besonders schützenswerten Lebensräumen. Wegen der besonders schützenswerten Flora und Fauna gilt zwischen dem 1. März und dem 15. Juli ein Betretungs- und Befahrungsverbot, außerdem müssen Hunde in diesem Gebiet angeleint werden.