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Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex am Mennenkreuz

Landschaftsschutzgebiet in Brilon

Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex am Mennenkreuz mit 18,18 ha Größe liegt östlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex am Mennenkreuz wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgebieten vom Typ C des Landschaftsplangebietes sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten. Ferner besteht ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen ist eine Befreiung vom Verbot des Grünlandumbruchs im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich.

Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex am Mennenkreuz (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex am Mennenkreuz

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