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Karlstor (Karlsruhe)

Abgegangenes Bauwerk in KarlsruheErbaut in den 1820er JahrenPlatz in EuropaPlatz in KarlsruheStadttor in Baden-Württemberg
Karlstor Karlsruhe
Karlstor Karlsruhe

Das Karlstor () ist ein zentraler Platz in der Innenstadt von Karlsruhe und einer der Plätze, an dem eines der ehemaligen Stadttore stand. Die Gebäude am Karlstor wurden von dem Architekten und Baudirektor Heinrich Hübsch gestaltet. Das Tor wurde nach Großherzog Karl Friedrich benannt.

Auszug des Wikipedia-Artikels Karlstor (Karlsruhe) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Karlstor (Karlsruhe)
Karlstraße, Karlsruhe Innenstadt-West

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 49.005743 ° E 8.394769 °
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Adresse

Karlstraße

Karlstraße
76133 Karlsruhe, Innenstadt-West
Baden-Württemberg, Deutschland
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Karlstor Karlsruhe
Karlstor Karlsruhe
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In der Umgebung

Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Ferner ist er für verwandte Spezialrechtsgebiete zuständig wie etwa das Berufsrecht in der Rechtspflege. Der BGH soll die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden, vor allem aber die Entscheidungen der ihm untergeordneten Gerichte überprüfen. Er ist neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 Abs. 1 GG) und neben dem Bundesverfassungsgericht eines von zwei Bundesgerichten mit Sitz in Karlsruhe, wobei zwei Senate des BGH in Leipzig angesiedelt sind. Hauptsächlich entscheidet der BGH über Revisionen gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie über Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse dieser Gerichte. Wie jedes Revisionsgericht erhebt er dabei – anders als ein Berufungsgericht – im Regelfall keine Beweise, sondern entscheidet lediglich darüber, ob das Urteil des Land- oder Oberlandesgerichts auf Rechtsfehlern beruht. In seiner Eigenschaft als Behörde ist der Bundesgerichtshof – wie der Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht – dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) unterstellt und unterliegt – unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit – dessen Dienstaufsicht.