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Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofes

Anwaltschaft in DeutschlandBerufsrecht der Rechtsanwälte (Deutschland)Spruchkörper (Bundesgerichtshof)

Der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Instanz der anwaltlichen Gerichtsbarkeit. Anders als die Anwaltsgerichte und Anwaltsgerichtshöfe ist er kein eigenständiges Gericht, sondern ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs.Rechtsgrundlage sind die §§ 106–112 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dem Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof (BGH) sitzt der Präsident des BGH oder ein Vertreter qua Amt vor (§ 106 Abs. 2 BRAO). Neben dem Präsidenten des BGH sind zwei Mitglieder des BGH sowie zwei Rechtsanwälte Mitglieder des Senats.Der Anwaltssenat des BGH ist Revisionsinstanz der Anwaltsgerichtshöfe im anwaltsgerichtlichen Verfahren (§ 145 BRAO). In verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen entscheidet er über Berufungen gegen Urteile der Anwaltsgerichtshöfe und über Beschwerden nach § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG (§ 112a Abs. 2 Nr. 1 BRAO). In erster und letzter Instanz entscheidet er über verwaltungsrechtliche Anwaltssachen, die Entscheidungen des Bundesministeriums der Justiz oder der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof betreffen sowie in gewissen Fällen der Bundesrechtsanwaltskammer betreffen (§ 112a Abs. 2 Nr. 2 BRAO).

Auszug des Wikipedia-Artikels Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofes (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

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