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Bräutigamseiche

Einzelbaum in EuropaEinzelbaum in Schleswig-HolsteinGeographie (Eutin)Individuelle Eiche oder Baumgruppe mit EichenKultur (Eutin)
Naturdenkmal in Schleswig-HolsteinPostwesen (Deutschland)
BraeutigamseicheEutin
BraeutigamseicheEutin

Die Bräutigamseiche ist eine Eiche in der Nähe des Forsthaus Dodau des Dodauer Forsts bei Eutin in Schleswig-Holstein. Sie war lange Zeit der einzige Baum der Welt mit einer eigenen Postanschrift und bringt Heiratswillige über einen toten Briefkasten in einem Astloch in Kontakt.

Auszug des Wikipedia-Artikels Bräutigamseiche (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 54.136262 ° E 10.555816 °
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Adresse

Bräutigamseiche


23701
Schleswig-Holstein, Deutschland
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linkWikiData (Q995630)
linkOpenStreetMap (321892508)

BraeutigamseicheEutin
BraeutigamseicheEutin
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In der Umgebung

FFH-Gebiet Buchenwälder Dodau
FFH-Gebiet Buchenwälder Dodau

Das FFH-Gebiet Buchenwälder Dodau ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Ostholstein in den Gemeinden Malente, Eutin und Bosau. Es grenzt im Norden an die Wohnbebauung des Malenter Ortsteils Bergen und im Osten an die Stadt Eutin. Es hat eine Größe von 402 Hektar. Seine größte Ausdehnung liegt mit 4,3 Kilometer in Nordsüdrichtung. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum „Holsteinische Schweiz“ (Landschafts-ID 70208) in der Haupteinheit „Ostholsteinisches Hügelland“. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Es liegt geologisch in leicht hügeligem Gelände auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit und im Norden auf deren Geschiebesand. Die höchste Erhebung mit 85,3 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt im Norden im Forst Bergen. Der niedrigste Bereich liegt mit 31 Meter über NHN im Osten des Forstes Bergen, siehe auch Karte 1. Das FFH-Gebiet besteht aus mehreren zusammenhängenden Waldgebieten. Von Nord nach Süd sind dies die Forstorte (FO) Bergen, Neukoppel, Groß Dodau, Beuthiner Holz, Klein Dodau, Butterberg und Quisdorfer Holz. Das FFH-Gebiet ist fast vollständig mit Laubwald bedeckt. Hierbei handelt es sich um einen historischen Waldstandort. Drei Viertel des Waldes ist älter als einhundert Jahre. Als Eutiner Naturdenkmal Nummer 41 steht dort auch die vierhundert Jahre alte „Bräutigamseiche“. Nach der Karte des Deutschen Reiches, Ausgabe 1893, ist der Wald schon damals ausschließlich mit Laubbäumen bestockt gewesen, siehe Bild 1. Das FFH-Gebiet befindet sich vollständig im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SLSH). Damit ist sichergestellt, dass die Handlungsgrundsätze der SLSH für Natura-2000-Schutzgebiete zur Anwendung kommen. Der Anteil von Nadelhölzern liegt unter vier Prozent. Die Forstorte Klein Dodau und Butterberg werden durch die viel befahrene Bundesstraße 76 geteilt. Hier kommt es jedes Jahr zu einer großen Zahl von Wildunfällen. Das FFH-Gebiet wird von zahlreichen Bächen durchzogen. Das Gebiet nördlich des Forstortes Groß Dodau gehört zum Wasser- und Bodenverband (WBV) Schwentine, südlich davon zum WBV Schwartau. Der WBV Schwentine entwässert in die Kieler Förde und der WBV Schwartau in die Lübecker Bucht. Die Schwartau durchquert den Dodauer See und betritt das FFH-Gebiet, unterquert die Bundesstraße 76 und verlässt es nach Südosten. Im Forstort Beuthiner Holz durchquert das Fließgewässer Neudorfer Teichaue das FFH-Gebiet von Süd nach Nord und nimmt auf ihrem Weg dessen Bäche im Norden auf. Im FFH-Gebiet liegt ein Wasserkörper, der laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einer Berichtspflicht gegenüber der europäischen Umweltagentur in Kopenhagen unterliegt. Es handelt sich um den Wasserkörper Schwartau OL / Braaker Mühlenbach (Fließgewässer) mit der Kennung DERW_DESH_ST_01_A. Laut Wasserkörpersteckbrief der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist der ökologische Zustand „mäßig“ und der chemische Zustand „nicht gut“. Begründet wird letzteres mit zu hohen Gehalten an Nitraten, Bromierten Diphenylether (BDE), Hg und Hg-Verbindungen und Flufenacet. Bis zum Jahre 2028 muss gemäß WRRL für alle Gewässer in der Europäischen Union ein „guter“ ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden.