place

Bahnhof Köln-Chorweiler

Bahnhof der S-Bahn KölnBahnhof der S-Bahn Rhein-RuhrBahnhof in EuropaBahnhof in KölnChorweiler
Erbaut in den 1970er JahrenStation der Stadtbahn KölnTunnelbahnhofU-Bahnhof in Köln
Bf chorweiler
Bf chorweiler

Der Bahnhof Köln-Chorweiler ist eine gemeinsame Tunnelstation der S-Bahn Köln und der Kölner Stadtbahn im Zentrum von Köln-Chorweiler. Von der Deutschen Bahn wird der Haltepunkt intern mit KKC bezeichnet, die Kölner Verkehrsbetriebe verwenden für ihre Haltestelle die Kurzbezeichnung CHW.

Auszug des Wikipedia-Artikels Bahnhof Köln-Chorweiler (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Bahnhof Köln-Chorweiler
Liverpooler Platz, Köln Chorweiler (Chorweiler)

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse Weblinks In der Umgebung
placeAuf Karte anzeigen

Wikipedia: Bahnhof Köln-ChorweilerBei Wikipedia weiterlesen

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.0212 ° E 6.8981 °
placeAuf Karte anzeigen

Adresse

Köln-Chorweiler

Liverpooler Platz
50765 Köln, Chorweiler (Chorweiler)
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
mapBei Google Maps öffnen

linkWikiData (Q2227)
linkOpenStreetMap (3863889283)

Bf chorweiler
Bf chorweiler
Erfahrung teilen

In der Umgebung

Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlands-Nachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Spionageabwehr ist (§ 3 Abs. 1 BVerfSchG). Das Amt darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung anwenden (§ 8 Abs. 2 Satz BVerfSchG), verfügt aber über keine polizeilichen Vollzugsbefugnisse. Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das BfV zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes. Das BfV ist dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nachgeordnet, untersteht dessen Dienst- sowie Fachaufsicht und wird vom Präsidenten des BfV geleitet. Aufgaben und Befugnisse sowie die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) sind im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) geregelt. Die Landesbehörden sind kein Teil des BfV und diesem nicht nachgeordnet. Das BfV ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten (siehe Auftrag), bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern – wie die Landespolizeien – dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).