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Attentat von Volkhoven

Amoklauf an einer SchuleAmoklauf in DeutschlandKriminalfall 1964Köln im 20. JahrhundertVolkhoven/Weiler
UrsulaKuhrGrabstein Koeln
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Das Attentat von Volkhoven wurde am Morgen des 11. Juni 1964 an einer Volksschule im Kölner Stadtteil Volkhoven verübt. Der 42-jährige Frührentner Walter Seifert verletzte mit einem selbstgebauten Flammenwerfer und einer Lanze acht Kinder und zwei Lehrerinnen tödlich. Weiterhin erlitten 20 Kinder und zwei Lehrerinnen schwere Brandverletzungen. Der Täter beging anschließend durch die Einnahme des Pflanzenschutzmittels E605 Suizid.

Auszug des Wikipedia-Artikels Attentat von Volkhoven (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Attentat von Volkhoven
Volkhovener Weg, Köln Volkhoven (Chorweiler)

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50765 Köln, Volkhoven (Chorweiler)
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Bundesamt für Verfassungsschutz
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlands-Nachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Spionageabwehr ist (§ 3 Abs. 1 BVerfSchG). Das Amt darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung anwenden (§ 8 Abs. 2 Satz BVerfSchG), verfügt aber über keine polizeilichen Vollzugsbefugnisse. Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das BfV zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes. Das BfV ist dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nachgeordnet, untersteht dessen Dienst- sowie Fachaufsicht und wird vom Präsidenten des BfV geleitet. Aufgaben und Befugnisse sowie die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) sind im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) geregelt. Die Landesbehörden sind kein Teil des BfV und diesem nicht nachgeordnet. Das BfV ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten (siehe Auftrag), bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern – wie die Landespolizeien – dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).