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Schmerzhafte Mutter Maria (Köln-Lindweiler)

BacksteinkircheBauwerk der Moderne in KölnDisposition einer OrgelErbaut in den 1980er JahrenKirchengebäude der Moderne
Kirchengebäude im Erzbistum KölnKirchengebäude in EuropaKirchengebäude in KölnLindweiler (Köln)Mater-Dolorosa-Kirche
Kirche Schmerzhafte Mutter Maria (Köln Lindweiler) (4)
Kirche Schmerzhafte Mutter Maria (Köln Lindweiler) (4)

Die Kirche Schmerzhafte Mutter Maria ist eine römisch-katholische Filialkirche in Köln-Lindweiler.

Auszug des Wikipedia-Artikels Schmerzhafte Mutter Maria (Köln-Lindweiler) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Schmerzhafte Mutter Maria (Köln-Lindweiler)
Marienberger Weg, Köln Lindweiler (Chorweiler)

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.00318 ° E 6.89005 °
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Adresse

Schmerzhafte Mutter Maria

Marienberger Weg 30
50767 Köln, Lindweiler (Chorweiler)
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Webseite
gemeinden.erzbistum-koeln.de

linkWebseite besuchen

Kirche Schmerzhafte Mutter Maria (Köln Lindweiler) (4)
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In der Umgebung

Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlands-Nachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Spionageabwehr ist (§ 3 Abs. 1 BVerfSchG). Das Amt darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung anwenden (§ 8 Abs. 2 Satz BVerfSchG), verfügt aber über keine polizeilichen Vollzugsbefugnisse. Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das BfV zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes. Das BfV ist dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nachgeordnet, untersteht dessen Dienst- sowie Fachaufsicht und wird vom Präsidenten des BfV geleitet. Aufgaben und Befugnisse sowie die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) sind im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) geregelt. Die Landesbehörden sind kein Teil des BfV und diesem nicht nachgeordnet. Das BfV ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten (siehe Auftrag), bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern – wie die Landespolizeien – dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).