Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt ist das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Es hat seinen Sitz in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau. Nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt werden Verfassung und Verfahren des Landesverfassungsgerichts durch Gesetz geregelt. Diese Regelung ist durch das Gesetz über das Landesverfassungsgericht vom 23. August 1993 erfolgt. Das Landesverfassungsgericht ist ein selbständiges und unabhängiges Verfassungsorgan und besteht aus sieben Mitgliedern. Es entscheidet unter anderem über die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit der Landesverfassung, über (Norm-)Verfassungsbeschwerden und über die Auslegung der Landesverfassung. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von sieben Jahren vom Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt, vom Ministerpräsidenten ernannt und wiederum vor dem Landtag vereidigt. Sie können einmal wiedergewählt werden. Für die Zusammensetzung der Mitglieder gilt folgende Regelung: „Drei Mitglieder und ihre Vertreter haben Präsidenten der Gerichte des Landes oder Vorsitzende Richter an den oberen Landesgerichten zu sein. Die weiteren Mitglieder und ihre Vertreter sollen aufgrund ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben für das Amt eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts besonders geeignet und mindestens ein Mitglied und sein Vertreter müssen auf Lebenszeit ernannte Universitätsprofessoren des Rechts sein.“
Auszug des Wikipedia-Artikels Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Geographische Koordinaten (GPS)
Breitengrad | Längengrad |
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N 51.833055555556 ° | E 12.236944444444 ° |
Adresse
Justizzentrum Anhalt
Willy-Lohmann-Straße 29
06844 , Innerstädtischer Bereich Mitte (Dessau)
Sachsen-Anhalt, Deutschland
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