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Amtsgericht Dessau-Roßlau

Amtsgericht (Sachsen-Anhalt)ElbzollgerichtGegründet 1879Gericht (Dessau-Roßlau)
Dessau Amtsgericht
Dessau Amtsgericht

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es gehört zum Bezirk des Landgerichts Dessau-Roßlau und des Oberlandesgerichts Naumburg. Sitz des Gerichts ist Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau. Seit dem 1. Januar 2013 ist das Amtsgericht Dessau-Roßlau Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt.In der Nacht vom 30. zum 31. Juli 2019 entstand am Amtsgericht durch einen Wasserrohrbruch ein Schaden in Millionenhöhe.

Auszug des Wikipedia-Artikels Amtsgericht Dessau-Roßlau (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Amtsgericht Dessau-Roßlau
Willy-Lohmann-Straße,

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Adresse

Amtsgericht Dessau

Willy-Lohmann-Straße 33
06844 , Innerstädtischer Bereich Mitte (Dessau)
Sachsen-Anhalt, Deutschland
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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt ist das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Es hat seinen Sitz in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau. Nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt werden Verfassung und Verfahren des Landesverfassungsgerichts durch Gesetz geregelt. Diese Regelung ist durch das Gesetz über das Landesverfassungsgericht vom 23. August 1993 erfolgt. Das Landesverfassungsgericht ist ein selbständiges und unabhängiges Verfassungsorgan und besteht aus sieben Mitgliedern. Es entscheidet unter anderem über die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit der Landesverfassung, über (Norm-)Verfassungsbeschwerden und über die Auslegung der Landesverfassung. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von sieben Jahren vom Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt, vom Ministerpräsidenten ernannt und wiederum vor dem Landtag vereidigt. Sie können einmal wiedergewählt werden. Für die Zusammensetzung der Mitglieder gilt folgende Regelung: „Drei Mitglieder und ihre Vertreter haben Präsidenten der Gerichte des Landes oder Vorsitzende Richter an den oberen Landesgerichten zu sein. Die weiteren Mitglieder und ihre Vertreter sollen aufgrund ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben für das Amt eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts besonders geeignet und mindestens ein Mitglied und sein Vertreter müssen auf Lebenszeit ernannte Universitätsprofessoren des Rechts sein.“