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Steinbruch Neandertal

Geographie (Mettmann)Steinbruch in Nordrhein-Westfalen

Der Steinbruch Neandertal, auch als Blaue Lagune von Mettmann bekannt, befindet sich in Mettmann nördlich des Neandertals, des Naturschutzgebietes Laubacher Steinbruch, der Neandertaler Fundstelle, des Neanderthal Museum und dem Bahnhof Neandertal. In ihm wurde Kalkstein abgebaut. Es gibt eine Zufahrt vom Erkrather Weg.

Auszug des Wikipedia-Artikels Steinbruch Neandertal (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Steinbruch Neandertal
Laubach,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.231939 ° E 6.951945 °
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Adresse

Laubach

Laubach
40822 , West
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Koburg (Mettmann)
Koburg (Mettmann)

Koburg ist der Name einer burgähnlichen Villa im niederbergischen Neandertal im Südwesten Mettmanns, die der Industrielle Wilhelm Kocherscheidt (1888–1956) 1921 errichten ließ. Der Name Koburg entstand im Mettmanner Volksmund als Kurzform von Kocherscheidts Burg. Zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges wurde sie von der Familie Pose bewohnt, die im angrenzenden Erkrath das Stahlwerk Pose-Marré und damit das damals größte Unternehmen der Stadt betrieb. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten diente die Villa der SA-Standarte 258 als Unterkunft. Die abgeschiedene Lage prädestinierte sie als Sammelstelle, Schutzhaftstätte und Folterkeller für Verhaftete aus dem Kreis Mettmann. Etwa 100 Regimegegner sollen in der Koburg festgehalten worden sein; mindestens ein Gefangener starb an den Misshandlungen, andere wurden erschossen oder in den Tod getrieben. Der gebürtige Wuppertaler Alfred Hilgers gehörte als Personalverantwortlicher zum Stab der SA Untergruppe Düsseldorf. Er war in dieser Eigenschaft Kommandant sowohl der Koburg als auch des Konzentrationslagers Kemna, wodurch sich Verflechtungen ergaben. Mit der Eröffnung des KZ Börgermoor, eines der Emslandlager, im Sommer 1933 verlor die Koburg ihre Funktion als frühe Haftstätte des nationalsozialistischen Regimes. Im Juli 1949 wurden vor dem Wuppertaler Landgericht im sogenannten Koburg-Prozess zehn frühere SA-Angehörige zu Zuchthaus- und Gefängnisstrafen verurteilt. Die Verurteilungen erfolgten wegen schwerer Körperverletzung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.