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Bahnhof Neanderthal

Bahnhof der S-Bahn Rhein-RuhrBahnhof im Kreis MettmannBahnhof in EuropaBahnstrecke Düsseldorf-Derendorf–Dortmund SüdBaudenkmal in Mettmann
Bauwerk in Mettmann
Neanderthal Trainstation 20060318 2
Neanderthal Trainstation 20060318 2

Der Bahnhof Neanderthal ist ein ehemaliger Bahnhof und heutiger Haltepunkt der S-Bahn Rhein-Ruhr in der Gemeinde Mettmann in Nordrhein-Westfalen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Bahnhof Neanderthal (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Bahnhof Neanderthal
Museumsweg,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.227778 ° E 6.953056 °
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Adresse

Museumsweg 1
40822
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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Neanderthal Trainstation 20060318 2
Neanderthal Trainstation 20060318 2
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In der Umgebung

Koburg (Mettmann)
Koburg (Mettmann)

Koburg ist der Name einer burgähnlichen Villa im niederbergischen Neandertal im Südwesten Mettmanns, die der Industrielle Wilhelm Kocherscheidt (1888–1956) 1921 errichten ließ. Der Name Koburg entstand im Mettmanner Volksmund als Kurzform von Kocherscheidts Burg. Zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges wurde sie von der Familie Pose bewohnt, die im angrenzenden Erkrath das Stahlwerk Pose-Marré und damit das damals größte Unternehmen der Stadt betrieb. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten diente die Villa der SA-Standarte 258 als Unterkunft. Die abgeschiedene Lage prädestinierte sie als Sammelstelle, Schutzhaftstätte und Folterkeller für Verhaftete aus dem Kreis Mettmann. Etwa 100 Regimegegner sollen in der Koburg festgehalten worden sein; mindestens ein Gefangener starb an den Misshandlungen, andere wurden erschossen oder in den Tod getrieben. Der gebürtige Wuppertaler Alfred Hilgers gehörte als Personalverantwortlicher zum Stab der SA Untergruppe Düsseldorf. Er war in dieser Eigenschaft Kommandant sowohl der Koburg als auch des Konzentrationslagers Kemna, wodurch sich Verflechtungen ergaben. Mit der Eröffnung des KZ Börgermoor, eines der Emslandlager, im Sommer 1933 verlor die Koburg ihre Funktion als frühe Haftstätte des nationalsozialistischen Regimes. Im Juli 1949 wurden vor dem Wuppertaler Landgericht im sogenannten Koburg-Prozess zehn frühere SA-Angehörige zu Zuchthaus- und Gefängnisstrafen verurteilt. Die Verurteilungen erfolgten wegen schwerer Körperverletzung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.