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Pfarr- und Wallfahrtskirche Unterhöflein

Barockbauwerk in NiederösterreichBarockisierte KircheBaudenkmal (Niederösterreich)Dekanat NeunkirchenHöflein an der Hohen Wand
Kirchengebäude in NiederösterreichMariä-Geburt-KirchePfarrkirche in der Erzdiözese WienWallfahrtskirche in der Erzdiözese Wien
Höflein an der Hohen Wand Wallfahrtskirche Maria Kirchbüchl (Bild1)
Höflein an der Hohen Wand Wallfahrtskirche Maria Kirchbüchl (Bild1)

Die römisch-katholische Pfarr- und Wallfahrtskirche Unterhöflein steht erhöht und weithin sichtbar im Ort Unterhöflein in der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand in Niederösterreich. Die Pfarrkirche Mariä Geburt und Wallfahrtskirche Maria Kirchbüchl, dem Stift Heiligenkreuz inkorporiert, gehört zum Dekanat Neunkirchen in der Erzdiözese Wien. Die Kirche steht unter Denkmalschutz.

Auszug des Wikipedia-Artikels Pfarr- und Wallfahrtskirche Unterhöflein (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Pfarr- und Wallfahrtskirche Unterhöflein
Kirchenweg, Gemeinde Höflein an der Hohen Wand Katastralgemeinde Unterhöflein

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse Weblinks In der Umgebung
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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 47.79342 ° E 16.03671 °
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Adresse

Maria Kirchbüchl

Kirchenweg 3
2732 Gemeinde Höflein an der Hohen Wand, Katastralgemeinde Unterhöflein
Niederösterreich, Österreich
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linkWikiData (Q21279488)
linkOpenStreetMap (88550746)

Höflein an der Hohen Wand Wallfahrtskirche Maria Kirchbüchl (Bild1)
Höflein an der Hohen Wand Wallfahrtskirche Maria Kirchbüchl (Bild1)
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In der Umgebung

Justizanstalt Gerasdorf
Justizanstalt Gerasdorf

Die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf ist eine Sonderanstalt des österreichischen Strafvollzugswesens. Die Justizanstalt liegt im Gemeindegebiet der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld in Niederösterreich. Eine besondere Stellung unter den österreichischen Justizanstalten kommt der Einrichtung dadurch zu, dass sie die derzeit einzige Anstalt ist, in der ausschließlich (männliche) Jugendliche und junge Erwachsene untergebracht werden (weibliche Häftlinge werden in der rund 10 km entfernten Justizanstalt Schwarzau inhaftiert). Obwohl auch in anderen Justizanstalten in Österreich jugendliche Häftlinge untergebracht werden können, ist diese Einrichtung primär für den Vollzug von Jugendstrafhaften vorgesehen. Zusätzlich werden in Gerasdorf seit der Errichtung der „Sonderabteilung D“ im Jahr 2002 auch Jugendliche untergebracht, die nach § 129 StVG zu psychischen Besonderheiten neigen oder nach § 21 Abs. 1 oder 2 und § 22 StGB im Maßnahmenvollzug untergebracht sind. Mit Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vom 21. Dezember 2018 wurde im Zuge einer Änderung der Sprengelverordnung die Einrichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt und der Justizanstalt Wiener Neustadt angeordnet. Mit Einrichtung dieser Außenstellen ist die Justizanstalt Gerasdorf nun auch für den Vollzug der Untersuchungshaft von männlichen Jugendlichen dieser Justizanstalten zuständig.