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Johannesbachklamm

Geographie (Bezirk Wiener Neustadt-Land)Gutensteiner AlpenKlammLandschaftsschutzgebiet in ÖsterreichSchutzgebiet (Natur und Umwelt) in Niederösterreich
Tal in EuropaTal in NiederösterreichWürflach
Johannesbachklamm1
Johannesbachklamm1

Die Johannesbachklamm befindet sich im südlichen Niederösterreich bei Würflach am westlichen Rand des Wiener Beckens. Sie liegt heute inmitten des Landschaftsschutzgebietes Johannisbachklamm.Die Johannesbachklamm ist etwa einen Kilometer lang und bis zu 60 m tief in eine Zone aus Wettersteinkalk eingesenkt, welche die weicheren Werfener Schichten weiter westlich von den im Osten gelegenen Schotterflächen des Steinfeldes trennt. In der Klamm befinden sich zwei Höhlen: die Johannesbachklammhöhle (Höhlenkataster 1861/7) und die Klammwirthöhle (1861/61).

Auszug des Wikipedia-Artikels Johannesbachklamm (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Johannesbachklamm
Kreuthweg, Gemeinde Würflach Katastralgemeinde Unterhöflein

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 47.780555555556 ° E 16.038888888889 °
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Adresse

Kreuthweg
2732 Gemeinde Würflach, Katastralgemeinde Unterhöflein
Niederösterreich, Österreich
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Johannesbachklamm1
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In der Umgebung

Justizanstalt Gerasdorf
Justizanstalt Gerasdorf

Die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf ist eine Sonderanstalt des österreichischen Strafvollzugswesens. Die Justizanstalt liegt im Gemeindegebiet der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld in Niederösterreich. Eine besondere Stellung unter den österreichischen Justizanstalten kommt der Einrichtung dadurch zu, dass sie die derzeit einzige Anstalt ist, in der ausschließlich (männliche) Jugendliche und junge Erwachsene untergebracht werden (weibliche Häftlinge werden in der rund 10 km entfernten Justizanstalt Schwarzau inhaftiert). Obwohl auch in anderen Justizanstalten in Österreich jugendliche Häftlinge untergebracht werden können, ist diese Einrichtung primär für den Vollzug von Jugendstrafhaften vorgesehen. Zusätzlich werden in Gerasdorf seit der Errichtung der „Sonderabteilung D“ im Jahr 2002 auch Jugendliche untergebracht, die nach § 129 StVG zu psychischen Besonderheiten neigen oder nach § 21 Abs. 1 oder 2 und § 22 StGB im Maßnahmenvollzug untergebracht sind. Mit Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vom 21. Dezember 2018 wurde im Zuge einer Änderung der Sprengelverordnung die Einrichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt und der Justizanstalt Wiener Neustadt angeordnet. Mit Einrichtung dieser Außenstellen ist die Justizanstalt Gerasdorf nun auch für den Vollzug der Untersuchungshaft von männlichen Jugendlichen dieser Justizanstalten zuständig.