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Bergknappensiedlung (Gemeinde Höflein an der Hohen Wand)

Höflein an der Hohen WandKnappensiedlungOrt im Bezirk Neunkirchen

BW Die Bergknappensiedlung ist eine Siedlung in der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand in Niederösterreich und liegt innerhalb des Ortsverbandes von Oberhöflein einen Kilometer außerhalb zwischen Oberhöflein und Rothengrub am Südhang des Kienberges. Entstanden ist die Siedlung im ausgehenden 19. Jahrhundert für Arbeiter des Höfleiner Kohlebergbaus und der nachgelagerten Brikettfabrik und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg erweitert. Der Kohlebergbaubetrieb wurde 1967 geschlossen. Die Siedlung besteht aus mehreren Wohnblöcken in drei Reihen in Hanglage, die zuletzt in den 2000er Jahren saniert wurden. Dank der guten Infrastrukturanbindung wurde die Siedlung rings durch zahlreiche Einfamilienhäuser erweitert.

Auszug des Wikipedia-Artikels Bergknappensiedlung (Gemeinde Höflein an der Hohen Wand) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Bergknappensiedlung (Gemeinde Höflein an der Hohen Wand)
Bergknappensiedlung, Gemeinde Höflein an der Hohen Wand Katastralgemeinde Unterhöflein

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Breitengrad Längengrad
N 47.794722222222 ° E 16.037777777778 °
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Adresse

Bergknappensiedlung 6
2732 Gemeinde Höflein an der Hohen Wand, Katastralgemeinde Unterhöflein
Niederösterreich, Österreich
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In der Umgebung

Justizanstalt Gerasdorf
Justizanstalt Gerasdorf

Die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf ist eine Sonderanstalt des österreichischen Strafvollzugswesens. Die Justizanstalt liegt im Gemeindegebiet der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld in Niederösterreich. Eine besondere Stellung unter den österreichischen Justizanstalten kommt der Einrichtung dadurch zu, dass sie die derzeit einzige Anstalt ist, in der ausschließlich (männliche) Jugendliche und junge Erwachsene untergebracht werden (weibliche Häftlinge werden in der rund 10 km entfernten Justizanstalt Schwarzau inhaftiert). Obwohl auch in anderen Justizanstalten in Österreich jugendliche Häftlinge untergebracht werden können, ist diese Einrichtung primär für den Vollzug von Jugendstrafhaften vorgesehen. Zusätzlich werden in Gerasdorf seit der Errichtung der „Sonderabteilung D“ im Jahr 2002 auch Jugendliche untergebracht, die nach § 129 StVG zu psychischen Besonderheiten neigen oder nach § 21 Abs. 1 oder 2 und § 22 StGB im Maßnahmenvollzug untergebracht sind. Mit Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vom 21. Dezember 2018 wurde im Zuge einer Änderung der Sprengelverordnung die Einrichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt und der Justizanstalt Wiener Neustadt angeordnet. Mit Einrichtung dieser Außenstellen ist die Justizanstalt Gerasdorf nun auch für den Vollzug der Untersuchungshaft von männlichen Jugendlichen dieser Justizanstalten zuständig.