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Landschaftsschutzgebiet Magergrünland am Zyndelstein

Landschaftsschutzgebiet in Brilon

Das Landschaftsschutzgebiet Magergrünland am Zyndelstein mit 4,15 ha Größe umfasst Gebiete südöstlich von Wülfte im Stadtgebiet von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wird durch die B 480 in zwei Teile getrennt. Das Landschaftsschutzgebiet Magergrünland am Zyndelstein wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgebieten vom Typ C des Landschaftsplangebietes sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten. Ferner besteht ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen ist eine Befreiung vom Verbot des Grünlandumbruchs im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich.

Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Magergrünland am Zyndelstein (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Landschaftsschutzgebiet Magergrünland am Zyndelstein
Briloner Weg,

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59929 (Alme)
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