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Großharrie

Gemeinde in Schleswig-HolsteinGroßharrieOrt im Kreis Plön
Grossharrie in PLOE
Grossharrie in PLOE

Großharrie ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein. Kleinharrie, Brauner Hirsch, Kleinharrieredder, Großharriefeld und Vogelsang liegen im Gemeindegebiet.

Auszug des Wikipedia-Artikels Großharrie (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Großharrie
Preetzer Landstraße, Bokhorst-Wankendorf

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 54.11893 ° E 10.04841 °
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Adresse

Großharrie, Dorfmitte

Preetzer Landstraße
24625 Bokhorst-Wankendorf
Schleswig-Holstein, Deutschland
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Grossharrie in PLOE
Grossharrie in PLOE
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In der Umgebung

FFH-Gebiet NSG Dosenmoor
FFH-Gebiet NSG Dosenmoor

Das FFH-Gebiet NSG Dosenmoor ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein in Neumünster, im Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Gemeinden Bordesholm, Wattenbek und Negenharrie, sowie im Kreis Plön in der Gemeinde Großharrie. Es liegt im Naturraum „Moränengebiet der Oberen Eider“ (Landschafts-ID 70202), in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rechnet das FFH-Gebiet in seinem Landschaftssteckbrief zur Landschaft Eider-Moränengebiet. Es hat eine Größe von 546 Hektar. Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes liegt mit 3 Kilometer in Westostrichtung. Es liegt östlich des Einfelder Sees und nördlich der Kreisstraße 5. Von der Südspitze am Großharrier Weg bis zur Ostspitze führt ein Wirtschaftsweg und parallel das Fließgewässer Dosenbek. An der Ostspitze mündet das von Norden kommende Fließgewässer Kiebitzgraben in den Dosenbek. Die FFH-Gebietsgrenze folgt dem Kiebitzgraben nach Norden. Im Norden folgt die Grenze in der Gemeinde Wattenbek der Straße Im Dosenmoor Richtung Westen, bis sie in Bordesholm an der Siedlung Dosenmoor endet. Von dort bildet Richtung Süden die Straße Am Moor in der Stadt Neumünster die Grenze, bis sie wieder auf die Kreisstraße 5 trifft. Die höchste Erhebung des FFH-Gebietes liegt mit 32,9 Meter über Normalhöhennull (NHN) im Zentrum des FFH-Gebietes das zur Gemeinde Wattenbek gehört. Der niedrigste Bereich liegt mit 27 Meter über NHN an der Südgrenze des FFH-Gebietes in den Gemeinden Neumünster und Großharrie, siehe Karte 2. Das FFH-Gebiet besteht laut NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) vom Mai 2019 fast vollständig aus der FFH-Lebensraumklasse Moore, siehe Diagramm 1.

Dosenmoor
Dosenmoor

Das Dosenmoor ist ein regenerierendes und noch teilweise erhaltenes Hochmoor in Schleswig-Holstein. Es liegt in der Nähe der Stadt Neumünster östlich des Stadtteils Einfeld. Der flächenmäßig größte Teil liegt im Stadtgebiet von Neumünster, im Norden gehört ein Teil zum Kreis Rendsburg-Eckernförde und im Südosten zum Kreis Plön. Das nahezu kreisrunde Moor liegt auf der Wasserscheide zwischen der nach Norden fließenden Eider und der nach Süden fließenden Stör. Das NSG Dosenmoor wurde der Europäischen Union im Rahmen des Natura 2000 Netzes im Oktober 1992 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgeschlagen, von der EU im Dezember 2004 bestätigt und im Januar 2010 gemäß § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG zum besonderen Erhaltungsgebiet erklärt. Es hat den FFH-Gebietscode DE1826301. Im März 2016 wurde durch die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) für dieses FFH-Gebiet der erste Managementplan aufgestellt. Das Gebiet befindet sich zum überwiegenden Teil im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Es herrscht mehrheitlich der FFH-Lebensraumtyp „degeneriertes Hochmoor“ vor. Die im Moor vorhandenen Biotoptypen sind ermittelt worden und in einer Karte festgehalten. Die Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die FHH-Lebensraumtypen im Gebiet sind in einer detaillierten Karte eingetragen worden. Aus einer umfassenden Analyse und Bewertung wurden Maßnahmenpläne für die notwendigen, sonstigen und weitergehenden Maßnahmen erarbeitet. Die Kontrolle dieser Maßnahmen erfolgt alle sechs Jahre.