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Rantzau (Gemeinde)

Deutscher Ortsname slawischer HerkunftGemeinde in Schleswig-HolsteinOrt im Kreis PlönRantzau (Gemeinde)
Rantzau Wappen
Rantzau Wappen

Rantzau ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein. Großkoppel, Papiermühle, Sasel sowie die Güter Rantzau, Hohenhof und Hohensasel liegen im Gemeindegebiet.

Auszug des Wikipedia-Artikels Rantzau (Gemeinde) (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Rantzau (Gemeinde)
Im Kossau-Grund, Großer Plöner See

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 54.236111111111 ° E 10.516388888889 °
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Adresse

Im Kossau-Grund 2
24329 Großer Plöner See
Schleswig-Holstein, Deutschland
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Rantzau Wappen
Rantzau Wappen
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In der Umgebung

FFH-Gebiet Dannauer See und Hohensasel und Umgebung
FFH-Gebiet Dannauer See und Hohensasel und Umgebung

Das FFH-Gebiet Dannauer See und Hohensasel und Umgebung ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Rantzau, Dannau und Malente. Es liegt am Schnittpunkt der drei Landschaften Holsteinische Schweiz (Landschafts-ID 70208), Bungsberggebiet (Landschafts-ID 70204) im Nordosten und Probstei und Selenter See-Gebiet (Landschafts-ID 70203), alle in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland.Es hat eine Größe von 341 Hektar und liegt sechs Kilometer nördlich von Malente. Seine größte Ausdehnung liegt mit 3,2 Kilometer in Nordostrichtung. Das FFH-Gebiet befindet sich in leicht hügeligem Gelände auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit.Die höchste Erhebung mit 54 Meter über Normalhöhennull (NHN) ist der Fuchsberg in Hohensasel, der niedrigste Bereich ist der Wasserspiegel des Dannauer Sees mit 23,3 Meter über Normalnull (NN) im Norden des FFH-Gebietes. Das FFH-Gebiet entwässert über die Kossau nach Norden und über den Großen Binnensee in die Ostsee. Das FFH-Gebiet besteht zum größten Teil aus einem noch immer militärisch genutztem Truppenübungsplatz mit angrenzenden nicht militärisch genutzten Flächen. Im Osten ist es ein Sumpfgebiet, im Norden der 12,86 Hektar große Dannauer See mit seinen feuchten bis sumpfigen Uferbereichen aus Bruchwald und Grünland. Bei dem Truppenübungsplatz handelt es sich um den Standortübungsplatz (StOÜbPl) Hohensasel, der von der Marineunteroffizierschule Plön genutzt wird (Stand 13. Dezember 2017). Er hat eine Fläche von 254 Hektar, wovon 97,5 % der Fläche zum FFH-Gebiet gehört. Für die Allgemeinheit besteht für diese Fläche Betretungsverbot. Das FFH-Gebiet besteht zu gut zwei Dritteln aus der FFH-Lebensraumklasse Feuchtes und mesophiles Grünland, gefolgt von einem Fünftel Laubwald, siehe Diagramm 1.

Wagrien
Wagrien

Der Name Wagrien (Waierland, Wagerland, Wagrien (slawisch): ‚die an den Buchten leben‘) bezeichnet den nordöstlichen Teil Holsteins im Bundesland Schleswig-Holstein, was ungefähr den Kreisen Plön und Ostholstein entspricht. Seit dem Mittelalter, und auf alten Karten noch ersichtlich, wurde Wagrien von der Kieler Förde bis zur Lübecker Bucht nach Nordosten von der Ostsee begrenzt, im Binnenland durch die Flüsse Schwentine und Trave. Heute wird meist nur die Oldenburgische Halbinsel in Ostholstein als Wagrien bezeichnet. Der Name Wagrien geht auf den slawischen Stamm der Wagrier zurück, der nicht nur die heutige Halbinsel Wagrien, sondern spätestens seit dem 8. Jahrhundert den gesamten Raum zwischen der Kieler Förde, der mittleren Trave und dem Unterlauf des Flusses bewohnte. Die zentrale Wagrier-Burg befand sich in Oldenburg in Holstein (damals Starigard = ‚alte Burg‘), deren Wall noch existiert. Wichtige Orte der Wagrier waren Oldenburg, Eutin (Utin) und Alt-Lübeck (Liubice) sowie Plön (Plune). Die slawische Vergangenheit Wagriens wurde insbesondere von Karl Wilhelm Struve erforscht und wird im Oldenburger Wallmuseum visualisiert. Im Jahre 1143 führte Graf Adolf II. von Holstein nach dem anschaulichen Bericht des zeitgenössischen Chronisten Helmold von Bosau deutsche Siedler aus den von ihm beherrschten Gebieten Holstein und Stormarn sowie aus Westfalen und Holland herbei, um das Land Wagrien im Rahmen des hochmittelalterlichen Landesausbaus gewinnträchtig zu erschließen: Die ansässigen Slawen wurden also in diesen Landesausbau einbezogen und nicht vertrieben. Die höchste Erhebung der Halbinsel ist mit 168 m der Bungsberg.

FFH-Gebiet Gottesgabe
FFH-Gebiet Gottesgabe

Das FFH-Gebiet Gottesgabe ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Lammershagen, Giekau, Rantzau und Grebin. Es liegt in der Landschaft Probstei und Selenter See Gebiet (Landschafts-ID 70203), in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Es hat eine Größe von 686 Hektar und liegt am Südrand des Selenter Sees zwischen Selent im Westen und Lütjenburg im Osten. Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes liegt mit vier Kilometer in Nordsüdrichtung. Das FFH-Gebiet befindet sich auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit mit stellenweise Ablagerungen von Geschiebesand. Die höchste Erhebung mit 89,8 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt im Gehölz Buchholz im Giekauer Ortsteil Gottesgabe, der niedrigste Bereich mit 38 Meter über NHN am Nordrand zum Selenter See an der Bundesstraße 202. Das FFH-Gebiet entwässert nach Norden über den Selenter See, die Hohenfelder Mühlenau oder die Salzau in die Ostsee, nach Süden über die Kossau und den Großen Binnensee in die Ostsee.Das FFH-Gebiet besteht knapp zu einem Drittel aus Acker- und zu einem guten Fünftel aus Grünland. Der Rest besteht aus Laub- und Nadelwald und stehenden und fließenden Gewässern, siehe Diagramm 1. Es handelt sich um einen historischen Waldstandort, der bereits in der Karte „Nordertheill Von WAGEREN. Worinnen auch die ämpter Cißmar Und Oldenborg“ des Husumer Kartograpfen Johannes Mejer aus dem Jahre 1649 vermerkt ist, siehe Bild 1. In der Karte des Deutschen Reiches von 1893 ist dort ebenfalls bei Gottesgabe ein Mischwald eingezeichnet, siehe Bild 2.