Das Amt Castrop, im 19. Jahrhundert auch in der Schreibweise Amt Kastrop, war ein Amt im Landkreis Dortmund.Das Amt entstand als Bürgermeisterei Castrop 1817 in Nachfolge der Mairie Castrop, die ihrerseits wenige Jahre zuvor unter französischer Herrschaft im Département Ruhr des Großherzogtums Berg gegründet wurde und dem Kanton Dortmund des Arrondissement Dortmund zugewiesen wurde. Preußen verwaltete provisorisch das Großherzogtum nach Abzug der Franzosen im Generalgouvernement Berg, bevor es auf dem Wiener Kongress das Gebiet des Großherzogtums endgültig zugesprochen bekam. Nach Gründung der Provinz Westfalen führte Preußen unter zunächst weitgehender Beibehaltung der französischen Verwaltungsgliederung seine eigenen Verwaltungsstrukturen ein. Die Bürgermeisterei Castrop wurde dabei dem Landkreis Dortmund, der seinerseits in Nachfolge des Arrondissement Dortmund stand, zugeordnet.
Zu der Bürgermeisterei gehörten zwei Steuergemeinden, die aus 26 Bauerschaften bestanden, die ihrerseits teilweise zu elf bzw. 13 Landgemeinden zusammengeschlossen waren (zeitgenössische Schreibweise):
Steuergemeinde Kastrop: Kastrop (Titularstadt), Behringhausen, Börnig, Gisenberg mit Sodingen, Holthausen, Ober-Kastrop, Bövinghausen, Merklinde, Frohlinde, Rauxel mit Goldschmieding und Habinghorst
Steuergemeinde Mengede: Mengede, Ickern, Brüninghausen, Oestrich, Deininghausen, Dingen, Bodelschwingh, Westerfilde, Nette, Deusen, Ellinghausen, Schwieringhausen und Groppenbruch1843 wurde die Bürgermeisterei aufgrund der preußischen Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen von 1841 zu einem westfälischen Amt umgewandelt. Es umfasste die Titularstadt Castrop und 23 Landgemeinden.
Das Amt bestand 1887 aus folgenden Gemeinden (zeitgenössische Schreibweise):
Am 1. April 1889 schieden die dreizehn Gemeinden Bodelschwingh, Brüninghausen, Deininghausen, Deusen, Dingen, Ellinghausen, Groppenbruch, Ickern, Mengede, Nette, Oestrich, Schwieringhausen und Westerfilde aus dem Amt Castrop aus und bildeten das Amt Mengede.Das Amt Castrop wurde am 1. April 1902 aufgelöst, gleichzeitig erhielt die Gemeinde Castrop die Stadtrechte gemäß der Städteordnung und wurde dadurch amtsfrei. Die amtsangehörigen Gemeinden wurde auf die neugegründeten Ämter Rauxel und Sodingen sowie die Stadt Castrop aufgeteilt:
Amt Rauxel: Bövinghausen bei Castrop, Frohlinde, Habinghorst, Merklinde und Rauxel
Amt Sodingen: Börnig, Holthausen bei Castrop und Giesenberg-Sodingen
Stadt Castrop: Behringhausen, Castrop und ObercastropIn der Zeit nach der Amtsauflösung fanden folgende Gebietsänderungen in den Gemeinden statt.