Die Fürstäbtliche Residenz in Kempten (Allgäu) ist der erste monumentale Klosterkomplex, der in Deutschland nach dem Dreißigjährigen Krieg errichtet wurde. Unter dem Fürstabt Roman Giel von Gielsberg wurde 1651 am Standort des zerstörten mittelalterlichen Benediktinerklosters mit dem Neubau der barocken Klosteranlage begonnen. Als Baumeister war zunächst der Vorarlberger Michael Beer beschäftigt. Sein Nachfolger wurde der Graubündener Architekt Johann Serro. Gleichzeitig entstand die Stifts- und Pfarrkirche St. Lorenz, die über einen Sakristeianbau mit der Residenz verbunden ist. Als Höhepunkt der Innenausstattung sind die Prunkräume zu nennen, die der Fürstabt Anselm von Reichlin-Meldegg bis 1743 ausführen ließ. Die verschwenderische Pracht ihrer Ausstattung mit Malereien des in Italien ausgebildeten Franz Georg Hermann, mit Skulpturen des Münchner Hofbildhauers Egid Verhelst (1696–1749) und mit Stuckaturen von Johann Georg Üblher und anderen Künstlern der Wessobrunner Schule machen sie zu einem der bedeutendsten Bauwerke des süddeutschen Rokoko.
Die Architektur der Residenz als Doppelhofanlage ist eine fundamentale Neukonzeption, die bahnbrechend für die weitere Entwicklung der süddeutschen Stiftsarchitektur sein sollte; ein Jahrhundert später wurde sie beim Bau des Klosters Ottobeuren eindrucksvoll zitiert und weitergeführt. Die Residenz war zugleich Fürstensitz und Kloster. Ursprünglich waren die herrschaftlichen Räume in den östlichen Trakten eingerichtet, zu dessen Innenhof sich die Prachteinfahrt vom Hofgarten aus öffnete. Der westliche, zur Kirche hin orientierte Bereich diente der Klausur und dem geistlichen Leben. Mit dem Bau der Prunkräume in den 1740er Jahren an der Südwestseite tauschte man die Nutzung aus: Der östliche Trakt wurde dem Konvent zugewiesen, der westliche Teil diente dem fürstäbtlichen Hof.
Heute dient die Residenz als Gerichtsgebäude für das Amts- und das Landgericht Kempten. Die Besichtigungstouren durch die Prunkräume werden vom Heimatverein Kempten organisiert. „Hausherr“ ist die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.