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Ahlhorner Kellersteine

Bodendenkmal in NiedersachsenGanggrabGroßsteingrab in GroßenknetenWestgruppe der Trichterbecherkultur

Die Ahlhorner Kellersteine (auch Erdmannsteine I und II genannt) sind zwei etwa 50 m auseinander liegende neolithische Großsteingräber vom Typ Ganggrab bzw. Großdolmen mit den Sprockhoff-Nrn. 939 und 940. Sie entstanden zwischen 3500 und 2800 v. Chr. und sind Megalithanlagen der Trichterbecherkultur (TBK). Das Ganggrab ist eine Bauform jungsteinzeitlicher Megalithanlagen, die aus einer Kammer und einem baulich abgesetzten, lateralen Gang besteht. Diese Form ist primär in Dänemark, Deutschland und Skandinavien, sowie vereinzelt in Frankreich und den Niederlanden zu finden. Fußend auf den Keramikfunden werden beide Anlagen der älteren bis mittleren Phase der Westgruppe der TBK zugeordnet. „Neolithische Monumente sind Ausdruck der Kultur und Ideologie jungsteinzeitlicher Gesellschaften. Ihre Entstehung und Funktion gelten als Kennzeichen der sozialen Entwicklung“.

Auszug des Wikipedia-Artikels Ahlhorner Kellersteine (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Ahlhorner Kellersteine
Rüspelbusch,

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 52.8811 ° E 8.280966 °
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Adresse

Großsteingrab Ahlhorner Kellersteine 2 (Großsteingrab Erdmannsteine 2)

Rüspelbusch
27197
Niedersachsen, Deutschland
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In der Umgebung

Bäken der Endeler und Holzhauser Heide
Bäken der Endeler und Holzhauser Heide

Die Bäken der Endeler und Holzhauser Heide sind ein Naturschutzgebiet in der niedersächsischen Gemeinde Visbek im Landkreis Vechta, der Stadt Wildeshausen und der Gemeinde Großenkneten im Landkreis Oldenburg sowie der Gemeinde Emstek im Landkreis Cloppenburg. Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG WE 189 ist circa 500 Hektar groß. Davon entfallen 345 Hektar auf den Landkreis Vechta, 125 Hektar auf den Landkreis Oldenburg und 30 Hektar auf den Landkreis Cloppenburg. Das Naturschutzgebiet ist nahezu deckungsgleich mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet und überwiegend von den Landschaftsschutzgebieten „Auetal, Holzhauser Heide, Steinhorst, Ahlhorner Heide“ und „Endeler- und Langenheide mit den Tälern der Engelmannsbäke, Twillbäke, Schaarenbäke und Aue“ umgeben. Das Gebiet steht seit dem 4. Juni 1988 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörden sind die Landkreise Vechta, Oldenburg und Cloppenburg. Unter Schutz gestellt sind mehrere Tieflandbäche einschließlich ihrer feuchten Niederungen nordöstlich der Weser-Ems-Wasserscheide. Im Einzelnen sind dies die südlich von Dötlingen in die Hunte mündende Aue oberhalb der Straßenbrücke der Bundesstraße 213, der Varnhorner Wasserzug, die Twillbäke ab unterhalb der Visbeker Bauerschaft Wöstendöllen mit dem Unterlauf des ihr nördlich von Visbek zufließenden Visbeker Bruchbachs, der Mündungsbereich der Landwehrbäke in die Aue sowie der Meyerhöfener Wasserzug. Teile des Naturschutzgebietes werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die landwirtschaftliche Nutzung beschränkt sich dabei weitestgehend auf die Nutzung des Grünlandes im Schutzgebiet. Um den Eintrag von Nährstoffen in das Naturschutzgebiet und so eine Verschlechterung der Gewässergüte der Bäken zu verhindern, ist das Ausbringen von Gülle auf außerhalb des Naturschutzgebietes liegenden Schutzzonen von Anfang November bis Anfang März untersagt.