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Landschaftsschutzgebiet Haferbachtal

Landschaftsschutzgebiet in Oerlinghausen
LSG Haferbachtal 2
LSG Haferbachtal 2

Das Landschaftsschutzgebiet Haferbachtal mit etwa 8,4 ha Flächengröße liegt nördlich von Währentrup im Stadtgebiet von Oerlinghausen. Es wurde 2001 mit dem Landschaftsplan Nr. 2 Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG ist meist vom Landschaftsschutzgebiet Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland umgeben. Das LSG grenzt im Norden an die Stadtgrenze von Lage und das Landschaftsschutzgebiet Wald- und Wiesenkomplex Münterburg. Das LSG umfasst Teilbereiche des naturnah mäandrierenden Haferbaches mit bachbegleitendem Üfergehölzen und angrenzendem Grünland. Am Haferbach Ufergehölze mit Erlen und Weiden und bachbegleitenden artenreiche Hochstaudenfluren. Im Ufergehölzsaum stehen Eichenaltbäume. Im Nordosten des LSG ist eine Obstwiese mit ins Landschaftsschutzgebiet Haferbachtal einbezogen. Das LSG ist im Westen und Osten von Ackerflächen umgeben. Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes mit seinen vielfältigen Funktionen Wasserschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Biotop- und Artenschutz in einem durch Siedlungsbereiche, Streubebauung und Verkehr stark beanspruchten und z.T. beeinträchtigten Raum,“ „zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,“ „zur Erhaltung und Entwicklung des für den Planungsraum typischen Landschaftsbildes mit seinen prägenden Tälern, naturnahen Waldbeständen, geomorphologischen Ausprägungen und gliedernden und belebenden Elementen,“ „zur Erhaltung und Sicherung der besonderen Bedeutung des Planungsraumes für die Erholung.“ Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist auch verboten Hunde frei laufen zu lassen. ausgenommen ist die ordnungsgemäße Jagd, Hof- und Gartenbereiche und der Einsatz von Hütehunden im Rahmen einer Beweidung. Das Landschaftsschutzgebiet Haferbachtal ist flächenmäßig fast identisch mit dem Schutzwürdigem Biotop Haferbachtal nördlich Währentrup (BK-4018-374) und 5,24 ha Flächengröße. Das Fachinformationssystem vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen führt zum Wert des Bachtales aus: „Das Bachtal ist von lokaler Bedeutung als Refugial- und Trittsteinbiotop vor allem für hygrophile Arten.“ Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen dokumentierte im Biotop Haferbachtal nördlich Währentrup und damit im LSG Pflanzenarten wie: Behaarte Segge, Blaugrüne Binse, Flatter-Binse, Gänsefingerkraut, Gewöhnlicher Blutweiderich, Große Bibernelle, Große Brennnessel, Hain-Sternmiere, Kleinblütiges Weidenröschen, Kohl-Kratzdistel, Riesen-Schwingel, Rohrglanzgras, Stumpfblättriger Ampfer, Sumpf-Hornklee, Sumpf-Schachtelhalm, Sumpf-Vergissmeinnicht, Viersamige Wicke, Wasser-Knöterich, Weißes Straußgras, Wolliges Honiggras und Wald-Engelwurz. Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe Kreis Lippe (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 2 Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord. Detmold 2001 (Online [PDF]). Landschaftsschutzgebiet Haferbachtal in der World Database on Protected Areas (englisch)

Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Haferbachtal (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Landschaftsschutzgebiet Haferbachtal
Im Storm, Oerlinghausen Währentrup

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LSG Haferbachtal 2
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In der Umgebung

Gesellschaft für Bildung und Forschung in Europa
Gesellschaft für Bildung und Forschung in Europa

Die Gesellschaft für Bildung und Forschung in Europa e. V. (kurz: GBFE) ist ein in Oerlinghausen ansässiges international und interkulturell ausgerichtetes Netzwerk christlicher Bildungseinrichtungen evangelikaler Prägung. Der Verein fördert internationale Studien und Forschungsvorhaben in verschiedenen Disziplinen auf Master- und Doktoranden-Ebene in Kooperation mit anderen internationalen Bildungseinrichtungen. Schwerpunktdisziplin ist die Theologie in Kooperation mit der Universität von Südafrika (UNISA) sowie mit der Universität von Pretoria, deren Abschlüsse weltweit - somit auch in Deutschland - anerkannt sind.Die GBFE will Menschen fördern, indem sie ihnen eine fundierte akademische Weiterbildung ermöglicht, die auf christlichen Werten gegründet ist. Die akademischen Aufbauprogramme der GBFE können berufsbegleitend studiert werden. In Theologie existiert ein besonderes Angebot für Quereinsteiger, die vorher ein anderes Fach studiert haben. GBFE-Institute gibt es zurzeit in Deutschland, der Schweiz, in Dänemark sowie in Russland. Der Vereinsvorstand wird von den Mitgliedern des Vereins GBFE e.V. für die Dauer von vier Jahren gewählt und ist geschäftsführender Vorstand des GBFE-Rates. Jedes Institut, welches Vollmitglied bei der GBFE ist, ist im GBFE-Rat durch eine (feste) Person und mit einer Stimme vertreten. Erster Vorsitzender der GBFE e.V. ist Christoph Stenschke.

Landschaftsschutzgebiet Siekbachtal östlich Grester Feld

Das Landschaftsschutzgebiet Siekbachtal östlich Grester Feld mit etwa 5,8 ha Flächengröße liegt im Ortsteil Greste des Gemeindegebietes von Leopoldshöhe. Es wurde 2001 mit dem Landschaftsplan Nr. 2 Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Südlich grenzt direkt das Stadtgebiet von Lage an. Das LSG umfasst Grünlandtalbereiche mit dem stark mäandrierenden und naturnahen Siekbach (Zufluss des Haferbachs), wobei der Bach selbst teils im Stadtgebiet von Lage liegt. Am Siekbach stehen Ufergehölze mit Weiden und Kopfweiden. Bauernhöfe und Einzelbauten grenzen teils direkt an. Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes mit seinen vielfältigen Funktionen Wasserschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Biotop- und Artenschutz in einem durch Siedlungsbereiche, Streubebauung und Verkehr stark beanspruchten und z.T. beeinträchtigten Raum,“ „zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,“ „zur Erhaltung und Entwicklung des für den Planungsraum typischen Landschaftsbildes mit seinen prägenden Tälern, naturnahen Waldbeständen, geomorphologischen Ausprägungen und gliedernden und belebenden Elementen,“ „zur Erhaltung und Sicherung der besonderen Bedeutung des Planungsraumes für die Erholung.“ Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe Kreis Lippe (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 2 Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord. Detmold 2001 (Online [PDF]). Landschaftsschutzgebiet Siekbachtal östlich Grester Feld in der World Database on Protected Areas (englisch)