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Kirche Karby

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Kirche Karby
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Die Kirche Karby ist ein geschütztes Kulturdenkmal mit der Objekt-ID 2033 im Denkmalschutzgesetz in Karby, einer Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein. Die Kirchengemeinde gehört zum Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

Auszug des Wikipedia-Artikels Kirche Karby (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Kirche Karby
Schulweg, Schlei-Ostsee

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N 54.62319 ° E 9.976041 °
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Kirche Karby

Schulweg
24398 Schlei-Ostsee
Schleswig-Holstein, Deutschland
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FFH-Gebiet Karlsburger Holz
FFH-Gebiet Karlsburger Holz

Das FFH-Gebiet Karlsburger Holz ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde auf der Halbinsel Schwansen in den Gemeinden Dörphof, Thumby und Winnemark und ist Teil der Naturräumlichen Haupteinheit Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Es hat eine Fläche von 186 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 2,28 km. Die höchsten Erhebungen liegen im Westen des Gebietes. Dort befinden sich mehrere Hügelkuppen, die eine Höhe von über 25 m über NN erreichen. Der niedrigste Punkt liegt mit 13 m über NN an der Ostgrenze am Fließgewässer Schwarzbek. Es grenzt im Südwesten an die Bundesstraße B 203 und ist von intensiv genutzten Ackerflächen umgeben. Der nördliche größere Teil des Waldes wird Karlsburger Holz, der Südostzipfel an der B 203 wird Borshorn genannt. Es handelt sich um einen historischen Waldstandort, der bereits in der dänischen Generalstabskarte von 1857 als Karlsburg Skov für das Karlsburger Holz und Grönholt Skov für das Borshorn verzeichnet ist, siehe Bild 1. Es handelt sich um den größten zusammenhängenden Laubwald der Halbinsel Schwansen. Der Wald besteht zum überwiegenden Teil aus Laubwald, siehe Diagramm 1. Bis zum Anfang des 19ten Jahrhunderts befand sich am Südwestrand des Waldes Borshorn eine Ziegelei, die den Lehm aus der unmittelbaren Umgebung und das Holz des Waldes zur Befeuerung der Brennöfen nutzte, siehe Bild 1. Die Ziegelei war im Besitz des Gutes Grünholz. Im Jahre 1897 war sie von einem Jürgen Blemmer gepachtet. Das FFH-Gebiet Karlsburger Holz ist im Privatbesitz. Über 90 % sind im Besitz des Gutes Grünholz, das wiederum im Besitz der Adelsfamilie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg ist. Der restliche Teil gehört mehreren Landwirten. Im Nordwesten ist der Zugang für Besucher am Forsthaus Karlsburgerholz vorbei über eine Sackgasse bis zu einem kleinen Wendehammer möglich, siehe Bild 4. Es bestehen dort aber keinerlei Parkmöglichkeiten. Von dort können Fußgänger über zwei Forstwege den Wald betreten. Der Wald hat ein gut ausgebautes Netz an mit Split befestigten Forstwegen. Innerhalb des Waldes weisen an einigen Stellen Schilder auf Wildruhezonen hin, die man nicht betreten sollte, siehe Bild 7. Die Wälder werden von einer Vielzahl von Entwässerungsgräben durchzogen und haben viele Stillgewässer in ihren Senken, die unter Biotopschutz stehen. Gleiches gilt für die im Waldgebiet Borsholm anzutreffenden Erlen-, Eschen- und Weidensumpfwälder, siehe Tabelle 1 und Diagramm 2. Das FFH-Gebiet hat die Nr. 136 in der Liste der FFH-Gebiete gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie RL 92/43/EWG mit dem Code DE_PH_1425-301 im Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Schlei/Trave.