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Neumühlsee

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Waldenburger Berge

Der Neumühlsee ist ein Bade- und Hochwasserrückhaltesee beim Wohnplatz Neumühle der Landstadt Waldenburg im Hohenlohekreis im nordöstlichen Baden-Württemberg.

Auszug des Wikipedia-Artikels Neumühlsee (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Neumühlsee
K 2363, Verwaltungsverband Hohenloher Ebene

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Breitengrad Längengrad
N 49.164427777778 ° E 9.6445333333333 °
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Adresse

K 2363
74638 Verwaltungsverband Hohenloher Ebene
Baden-Württemberg, Deutschland
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Rößlesmahdsee
Rößlesmahdsee

Der Rößlesmahdsee, auch Rösslesmahdsee, ist ein Teich am Nordrand der Schwäbisch-Fränkischen Waldberge bei Waldenburg, Hohenlohekreis und der Ursprung des Goldbachs, eines oberen linken Nebengewässers der in südliche Richtung abfließenden Bibers. Der etwa 1,5 ha große Rößlesmahdsee liegt auf etwas über 455 m ü. NN im oberen Tal des Goldbachs am äußersten Nordostrand der Waldenburger Berge. Die beidseits umgebenden Höhen der Waldenburger Berge auf bis zu 522,8 m ü. NN sind Kieselsandstein-Plateaus, zwischen denen das flache Wiesental im Schilfsandstein nach Südwesten zur oberen Bibers entwässert. Die Talfläche stürzt etwa 100 m ostnordöstlich des Sees in einer bewaldeten Keuperstufe steil zur hier etwa 70 m tiefer liegenden Hohenloher Ebene bei Beltersrot ab. Der in dieser Pfaffenklinge entgegen der Goldbachrichtung nach Ostnordosten strebende Beltersroter Bach hat in den vergangenen Jahrmillionen durch rückwärtsschreitende Erosion die alte subdanubische Aue des Goldbachs heftig angenagt und ist dabei dem See so nahe gerückt, dass inzwischen bei starken Niederschlägen zuweilen eine Pseudobifurkation auftritt. Das Wasser des Sees fließt in diesem Falle also teils nach Südwesten über den Goldbach zur Bibers und teils nach Ostnordosten durch die sich immer tiefer eingrabende Lehmklinge über den Beltersroter Bach zur Kupfer ab. Geologen erwarten, dass in nur 5000 Jahren der Rößlesmahdsee beständig in den Beltersroter Bach entwässern wird. Vor allem aus diesem Grund sind See und Klinge als Naturschutzgebiet Rößlesmahdsee mit Pfaffenklinge ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet mit einer Größe von 16,2 Hektar entstand durch Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. November 1982 und hat die Schutzgebietsnummer 1.110.