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Preußisches Herrenhaus

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Berlin Herrenhaus 1900
Berlin Herrenhaus 1900

Das Preußische Herrenhaus in Berlin war die Erste Kammer des Preußischen Landtags, der Legislative Preußens. Die Zweite Kammer war das Preußische Abgeordnetenhaus. Die Geschichte des Herrenhauses begann 1848 mit der Märzrevolution und endete 1918 mit der Novemberrevolution. Der von 1904 bis 1918 genutzte Sitz des Herrenhauses dient heute als Bundesratsgebäude.

Auszug des Wikipedia-Artikels Preußisches Herrenhaus (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Preußisches Herrenhaus
Leipziger Straße, Berlin Mitte

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N 52.509166666667 ° E 13.381388888889 °
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Adresse

Bundesrat

Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin, Mitte
Berlin, Deutschland
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call+49301891000

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Bundesrat (Deutschland)

Der Bundesrat (Abkürzung BR) ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Über den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit (Art. 50 GG). Jedes Land ist durch Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten. Abhängig von der Bevölkerungsgröße hat jedes Land drei bis sechs Stimmen, die Gesamtzahl beträgt 69 Stimmen. Auf diese Weise werden die Interessen der Länder bei der politischen Willensbildung des Gesamtstaates berücksichtigt. Der Bundesrat ist ein Ausdruck des Föderalismus und führt eine deutsche Verfassungstradition fort. Weil er an der Gesetzgebung beteiligt ist, kann er politikwissenschaftlich als eine Art zweiter Kammer oder Länderkammer neben dem Bundestag bezeichnet werden. Staatsrechtlich ist der Bundesrat ein Organ sui generis, auch da seine Mitglieder kein eigenes Mandat haben. Wechselt in einem Bundesland die Regierung, zum Beispiel nach einer Landtagswahl, entsendet das Land entsprechend neue weisungsgebundene Mitglieder in den Bundesrat. Die Bedeutung des Bundesrates im politischen System hängt auch von Machtkonstellationen ab. Nur noch selten haben die Parteien, die im Bundestag eine Koalition bilden und die Bundesregierung stellen, gemeinsam auch eine Mehrheit im Bundesrat. So müssen weitere Parteien für zustimmungspflichtige Gesetze gewonnen werden. In den ersten Jahrzehnten nach Gründung der Bundesrepublik stieg der Anteil dieser Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedurften, stark an und damit die Bedeutung einer Mehrheit im Bundesrat. Im Jahr 2006 und danach versuchte man in sogenannten Föderalismus-Reformen, die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze zurückzudrängen, was aber nicht im erhofften Ausmaß eingetreten ist. Die Kompromissfähigkeit ist jedoch im Allgemeinen sehr hoch, sodass nur wenige Gesetze endgültig abgelehnt werden (Vermittlungsausschuss).