place

Aquäduktbrücke über die Erft

Archäologischer Fundplatz in Nordrhein-WestfalenBauwerk in EuskirchenEifel in der RömerzeitGermania inferiorRömischer Baurest
Römisches Aquädukt in DeutschlandWasserversorgungsbauwerk in Nordrhein-Westfalen

Die Aquäduktbrücke über die Erft zwischen Euskirchen-Rheder und Euskirchen-Stotzheim ist neben der Aquäduktbrücke über die Swist ein weiteres Großbauwerk der Eifelwasserleitung, die die Colonia Claudia Ara Agrippinensium, das antike Köln, mit Wasser versorgte. Die Brücke war ca. 500 m lang und bis zu 5 m hoch, wurde aber in nachantiker Zeit komplett zur Gewinnung von Baumaterial abgebrochen, so dass außer einer schwachen Geländeerhebung westlich der Erft nichts mehr zu sehen ist. Bei einer archäologischen Grabung im Jahre 1990 konnte aber noch der Unterbau der westlichen Brückenrampe untersucht werden. Eine archäologische Besonderheit war, dass sich im Stampfbeton der Rampe ein Loch befand, das bis in den gewachsenen Boden unter dem Fundament reichte und wahrscheinlich durch ein Vermessungspfählchen zustande kam, welches vermutlich bei der Absteckung als Lage- und Höhenangabe diente.

Auszug des Wikipedia-Artikels Aquäduktbrücke über die Erft (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Aquäduktbrücke über die Erft
Billiger Straße,

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
placeAuf Karte anzeigen

Wikipedia: Aquäduktbrücke über die ErftBei Wikipedia weiterlesen

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 50.623888888889 ° E 6.8041666666667 °
placeAuf Karte anzeigen

Adresse

Erftal zwischen Kreuzweingarten und Stotzheim

Billiger Straße
53881 (Kreuzweingarten-Rheder)
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
mapBei Google Maps öffnen

Erfahrung teilen

In der Umgebung

Belgica vicus

Der Belgica vicus bei Euskirchen-Billig ist eine der am besten erforschten römischen vici im Rheinland. Er befindet sich an einem Römerstraße Marmagen–Wesseling genannten Abzweig der antiken Fernstraße von Trier nach Köln, der Römerstraße Trier–Köln, und wird nach dem Itinerarium Antonini mit dem dort erwähnten Belgica vicus in Deckung gebracht. Die Römerstraße Marmagen-Wesseling führte vom Siedlungsbezirk des Vicus Marcomagus aus, der unweit des heutigen Marmagens lag, über den Vicus von Billig weiter nach Wesseling. Im Bereich des Vicus wird eine Querung mit einer römischen Lokalstraße nach Zülpich angenommen; außerdem zweigte innerhalb des Vicus Belgica eine Straße ab, die wahrscheinlich nach Bonn führte und der Siedlung ihren dreieckigen Grundriss gab. Der Vicus von Billig wurde schon in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts von Auf´m Weerth ergraben. Insgesamt konnten bis heute ca. 1/5 der Siedlung archäologisch erfasst werden. Dabei wurden die Grundrisse von 20 Streifenhäusern erfasst. Auffallend ist, dass keines dieser Häuser hypokaustiert gewesen zu sein scheint. Das ist möglicherweise ein Hinweis auf mangelnden Wohlstand in diesem Ort. Die Fundamentierung des südlichsten Hauses deutet auf einen mehrstöckigen Bau hin. Möglicherweise stand hier ein mansio oder eine Benefiziarier- Station. Funde von Matronenweihesteinen aus der Umgebung des vicus belegen nach Harald von Petrikovits das Vorhandensein einer solchen Benefiziarier-Station. In einem der Streifenhäuser wurden Reste landwirtschaftlicher Geräte aufgefunden. Vielleicht standen die Bewohner dieses Gebäudes in Zusammenhang mit der Versorgung der villae rusticae in der Umgebung von Billig. Für den Belgica vicus wird eine Gründung nach dem Bataveraufstand, also nach 69/70 n. Chr., angenommen. Wie bei den anderen rheinländischen vici handelt es sich um eine konzipierte Aufsiedlung durch germanische Ubier, ohne dass eine keltische Vorgängersiedlung nachgewiesen werden konnte. Anders als in anderen niedergermanischen vici wie beispielsweise Jülich (Iuliacum) oder Jünkerath (Icorigium) wurde diese Siedlung in der Spätantike nicht befestigt. Münzfunde sprechen jedoch ebenfalls für eine Belegung bis ins 5. Jahrhundert. Der Bereich des Belgica vicus ist ein Bodendenkmal nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde sind an die Denkmalbehörden zu melden.