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Haus „Im Mohren“

Barockbauwerk in BonnBaudenkmal in BonnBauwerk in BonnBonn-ZentrumErbaut in den 1700er Jahren
2008 03 08 Bonn Bonngasse ImMohren
2008 03 08 Bonn Bonngasse ImMohren

Das Haus „Im Mohren“ in der Bonner Innenstadt gehört zu den ältesten erhaltenen Bürgerhäusern Bonns. Es grenzt an das Geburtshaus Beethovens an und wird heute vom Verein Beethoven-Haus und der zugehörigen Stiftung Beethoven-Archiv genutzt. Das Haus aus der Barockzeit befindet sich in der Bonngasse (Hausnummer 18) und steht unter Denkmalschutz. Bekannt ist das Gebäude wegen einer an der Fassade befestigten hölzernen Skulptur eines Mohren.

Auszug des Wikipedia-Artikels Haus „Im Mohren“ (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Haus „Im Mohren“
Bonngasse, Bonn Bonn-Zentrum (Stadtbezirk Bonn)

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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 50.73682 ° E 7.101213 °
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Adresse

Im Mohren

Bonngasse 18
53111 Bonn, Bonn-Zentrum (Stadtbezirk Bonn)
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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linkWikiData (Q24238577)
linkOpenStreetMap (170939638)

2008 03 08 Bonn Bonngasse ImMohren
2008 03 08 Bonn Bonngasse ImMohren
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In der Umgebung

Metropol (Bonn)
Metropol (Bonn)

Das Metropol war ein Kino im Zentrum von Bonn. Sein 864 Plätze umfassendes Großes Haus war der letzte größere Kinosaal im Art-Déco-Stil in Deutschland. Das Gebäude steht seit 1983 unter Denkmalschutz. Nachdem es im Dezember 2005 in die Hand eines neuen Besitzers übergegangen war, wurde das Kino im März 2006 geschlossen. Das Gebäude sollte nach ersten Plänen für eine „großflächige Handelsnutzung“ umgebaut werden. Nachdem erste Umbaupläne des neuen Eigentümers durch den Rat der Stadt Bonn abgelehnt worden waren, setzte sich Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann im Mai 2007 für modifizierte Umbaupläne ein, deren Umsetzung allerdings schon im Herbst desselben Jahres gestoppt wurde. Eine Bürgerinitiative sammelte vom September 2007 bis Mai 2008 mehr als 16.000 Unterschriften im Rahmen eines Bürgerbegehrens, das zum Ziel hatte, das Denkmal und seine weitere Nutzung als Stätte der Kultur zu erhalten. Im Mai 2008 legte die Stadtverwaltung den zuständigen Gremien des Rates eine Beschlussvorlage zur Ablehnung der neuesten Umbaupläne der neuen Eigentümer vor und verwies sie auf die Möglichkeit, das Gebäude an einen Nutzer zu verkaufen, der eine kulturelle Nutzung unter Erhalt des Denkmals vorsieht. Am 26. August 2008 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG), dass nur noch die Fassade des Gebäudes über eine Denkmaleigenschaft verfüge. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Die Stadt legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Diese wurde abgelehnt; die OVG-Entscheidung ist damit rechtskräftig. Der Umbau zu einer Buchhandlung begann 2009 und wurde im Herbst 2010 abgeschlossen.