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Naturschutzgebiet Wache

Naturschutzgebiet in Hallenberg

Das Naturschutzgebiet Wache mit einer Größe von 111 ha liegt südöstlich vom Industriegebiet Lehmbach in Hallenberg. Es wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Das NSG besteht aus zwei Teilflächen. Es ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebiets Medebacher Bucht. Das NSG ist eine von drei Teilflächen des FFH-Gebietes Nuhnewiesen, Wache und Dreisbachtal (DE 4817-306).

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Wache (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.1025 ° E 8.6547222222222 °
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Adresse

Braunshausen



Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Grünland südlich Wache

Das Landschaftsschutzgebiet Grünland südlich Wache mit 48,1 ha Größe liegt östlich von Hallenberg. Das LSG wird vom Naturschutzgebiet Wache in eine größere westliche und eine kleinere östliche Teilfläche geteilt. Die westliche Teilfläche grenzt direkt ans Hallenberger Industriegebiet. Das Landschaftsschutzgebiet Grünland südlich Wache wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das Grünland südlich Wache wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde. Im LSG brütet der Neuntöter.