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Naturschutzgebiet Mausenloch

Naturschutzgebiet in Hallenberg

Das Naturschutzgebiet Mausenloch mit einer Größe von 5,6 ha liegt nördlich vom Industriegebiet Lehmbach in Hallenberg. Es wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es besteht aus drei Teilflächen.

Auszug des Wikipedia-Artikels Naturschutzgebiet Mausenloch (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Naturschutzgebiet Mausenloch
Braunshauser Straße,

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 51.116388888889 ° E 8.6591666666667 °
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Adresse

Braunshauser Straße

Braunshauser Straße
59969
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Wehlental und Heidebachtal

Das Landschaftsschutzgebiet Wehlental und Heidebachtal mit 75,9 ha Größe liegt nördlich von Braunshausen im Stadtgebiet von Hallenberg. Das Gebiet wurde am 15. September 2004 mit dem Landschaftsplan Hallenberg durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG umfasst im Wesentlichen die Talauen von Wehlenbach und Heidebach. Eine Teilfläche am Wehlenbach wird durch das Dorf Braunshausen vom Rest des LSG getrennt. Das LSG Wehlental und Heidebachtal wurde als eines von 21 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Hallenberg gibt es auch das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Waldlandschaft vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner das Landschaftsschutzgebiet Hallenberger Hügelland vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 20 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Hallenberg besteht im LSG Magergrünland südlich Hallenberg zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Auf Grundlage der Medebacher Vereinbarung besteht vor dem Pflegeumbruch von Grünland eine Beratungspflicht durch die Untere Landschaftsbehörde. Im LSG brütet der Neuntöter.