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Burgruine Dachenstein

Burgruine in NiederösterreichGutensteiner AlpenWinzendorf-Muthmannsdorf
Burg Dachenstein NO, Winzendorf, Kupferstich von Georg Matthäus Vischer
Burg Dachenstein NO, Winzendorf, Kupferstich von Georg Matthäus Vischer

Die Burgruine Dachenstein (älteste Schreibweise Tahenstein bzw. Tachenstein) ist eine abgegangene Höhenburg und liegt am südlichen Ende der Gutensteiner Alpen (Hohe Wand), im Gemeindegebiet von Winzendorf, Niederösterreich.

Auszug des Wikipedia-Artikels Burgruine Dachenstein (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Burgruine Dachenstein
L4075, Gemeinde Hohe Wand Katastralgemeinde Netting

Geographische Koordinaten (GPS) Adresse In der Umgebung
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Geographische Koordinaten (GPS)

Breitengrad Längengrad
N 47.805833333333 ° E 16.088611111111 °
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Adresse

L4075
2732 Gemeinde Hohe Wand, Katastralgemeinde Netting
Niederösterreich, Österreich
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Burg Dachenstein NO, Winzendorf, Kupferstich von Georg Matthäus Vischer
Burg Dachenstein NO, Winzendorf, Kupferstich von Georg Matthäus Vischer
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In der Umgebung

Justizanstalt Gerasdorf
Justizanstalt Gerasdorf

Die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf ist eine Sonderanstalt des österreichischen Strafvollzugswesens. Die Justizanstalt liegt im Gemeindegebiet der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld in Niederösterreich. Eine besondere Stellung unter den österreichischen Justizanstalten kommt der Einrichtung dadurch zu, dass sie die derzeit einzige Anstalt ist, in der ausschließlich (männliche) Jugendliche und junge Erwachsene untergebracht werden (weibliche Häftlinge werden in der rund 10 km entfernten Justizanstalt Schwarzau inhaftiert). Obwohl auch in anderen Justizanstalten in Österreich jugendliche Häftlinge untergebracht werden können, ist diese Einrichtung primär für den Vollzug von Jugendstrafhaften vorgesehen. Zusätzlich werden in Gerasdorf seit der Errichtung der „Sonderabteilung D“ im Jahr 2002 auch Jugendliche untergebracht, die nach § 129 StVG zu psychischen Besonderheiten neigen oder nach § 21 Abs. 1 oder 2 und § 22 StGB im Maßnahmenvollzug untergebracht sind. Mit Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vom 21. Dezember 2018 wurde im Zuge einer Änderung der Sprengelverordnung die Einrichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt und der Justizanstalt Wiener Neustadt angeordnet. Mit Einrichtung dieser Außenstellen ist die Justizanstalt Gerasdorf nun auch für den Vollzug der Untersuchungshaft von männlichen Jugendlichen dieser Justizanstalten zuständig.