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Pfarrkirche St. Egyden am Steinfeld

Baudenkmal (Niederösterreich)Bauwerk der Romanik in NiederösterreichDekanat Wiener NeustadtKirchengebäude in NiederösterreichPfarrkirche in der Erzdiözese Wien
Romanische KircheSt. Egyden am SteinfeldÄgidienkirche
St. Egyden am Steinfeld Kirche
St. Egyden am Steinfeld Kirche

Die Pfarrkirche St. Egyden am Steinfeld steht am Kirchenplatz in der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich. Die auf den heiligen Ägidius geweihte römisch-katholische Pfarrkirche gehört zum Dekanat Wiener Neustadt im Vikariat Unter dem Wienerwald der Erzdiözese Wien. Die Kirche und der Friedhof stehen unter Denkmalschutz (Listeneintrag).

Auszug des Wikipedia-Artikels Pfarrkirche St. Egyden am Steinfeld (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Pfarrkirche St. Egyden am Steinfeld
Kirchenplatz, Gemeinde St. Egyden am Steinfeld

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Breitengrad Längengrad
N 47.78135 ° E 16.10225 °
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Adresse

Kirche St. Egyden

Kirchenplatz
2731 Gemeinde St. Egyden am Steinfeld
Niederösterreich, Österreich
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St. Egyden am Steinfeld Kirche
St. Egyden am Steinfeld Kirche
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In der Umgebung

Justizanstalt Gerasdorf
Justizanstalt Gerasdorf

Die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf ist eine Sonderanstalt des österreichischen Strafvollzugswesens. Die Justizanstalt liegt im Gemeindegebiet der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld in Niederösterreich. Eine besondere Stellung unter den österreichischen Justizanstalten kommt der Einrichtung dadurch zu, dass sie die derzeit einzige Anstalt ist, in der ausschließlich (männliche) Jugendliche und junge Erwachsene untergebracht werden (weibliche Häftlinge werden in der rund 10 km entfernten Justizanstalt Schwarzau inhaftiert). Obwohl auch in anderen Justizanstalten in Österreich jugendliche Häftlinge untergebracht werden können, ist diese Einrichtung primär für den Vollzug von Jugendstrafhaften vorgesehen. Zusätzlich werden in Gerasdorf seit der Errichtung der „Sonderabteilung D“ im Jahr 2002 auch Jugendliche untergebracht, die nach § 129 StVG zu psychischen Besonderheiten neigen oder nach § 21 Abs. 1 oder 2 und § 22 StGB im Maßnahmenvollzug untergebracht sind. Mit Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vom 21. Dezember 2018 wurde im Zuge einer Änderung der Sprengelverordnung die Einrichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt und der Justizanstalt Wiener Neustadt angeordnet. Mit Einrichtung dieser Außenstellen ist die Justizanstalt Gerasdorf nun auch für den Vollzug der Untersuchungshaft von männlichen Jugendlichen dieser Justizanstalten zuständig.