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Schokoladenfabrik Wendenstraße

Baugruppe (Städtebau) in EuropaBaugruppe (Städtebau) in HamburgBauwerk im Bezirk Hamburg-MitteEhemaliger Lebensmittelhersteller (Hamburg)Erbaut in den 1910er Jahren
FabrikanlageHerstellung von Kakao- und SchokoladenwarenKulturdenkmal in Hamburg-HammerbrookUmgenutztes Bauwerk in Hamburg
Wendenstraße 130 (Hamburg Hammerbrook)
Wendenstraße 130 (Hamburg Hammerbrook)

Die Schokoladenfabrik Wendenstraße ist eine ehemalige Fabrikanlage im Hamburger Stadtteil Hammerbrook, die seit der Produktionsaufgabe als Büro- und Wohnkomplex dient, aber ihren Namen behalten hat.

Auszug des Wikipedia-Artikels Schokoladenfabrik Wendenstraße (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).

Schokoladenfabrik Wendenstraße
Wendenstraße, Hamburg Hammerbrook

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Breitengrad Längengrad
N 53.547607 ° E 10.033345 °
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Adresse

Wendenstraße 130
20537 Hamburg, Hammerbrook
Deutschland
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Wendenstraße 130 (Hamburg Hammerbrook)
Wendenstraße 130 (Hamburg Hammerbrook)
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In der Umgebung

Müllverbrennungsanlage Bullerdeich
Müllverbrennungsanlage Bullerdeich

Die Müllverbrennungsanlage Bullerdeich in Hamburg-Hammerbrook war die erste Müllverbrennungsanlage in Deutschland. Sie wurde ab 1892 als Folge der Choleraepidemie errichtet, um zu einer hygienischeren Abfallbeseitigung zu führen. 1894 begann der Versuchsbetrieb. Die Anlage wurde nach dem Vorbild der britischen Horsfall-Öfen errichtet, bei welchen die Verbrennung mit vorgewärmter Luft erfolgte, um eine bessere Verbrennung mit weniger Ruß zu erreichen. Am 1. Januar 1896 begann der Regelbetrieb der Anlage, deren Bau eine halbe Million Reichsmark kostete. Sie verfügte über einen 48,61 m hohen Schornstein und 36 Öfen, in welche Arbeiter den zu verfeuernden Müll von Hand stopften, während in der unteren Ebene die Schlacke von anderen Arbeitern entfernt wurde. Die Schlacke wurde als Füllmaterial in Decken- und Wandzwischenräumen genutzt. Zuvor wurden noch mit Hilfe eines Magneten ferromagnetische Gegenstände aus der Asche gezogen. Der Betrieb der Anlage erfolgte zuerst im Zweischicht-, bald aber wegen des großen Bedarfs im Dreischichtbetrieb. Da keine Abgasreinigung und auch keine Staubfilter existierten, führte der Betrieb im Umfeld zu einer starken Verschmutzung mit Flugasche. Trotzdem wurden in den Jahren 1910 und 1913 weitere Müllverbrennungsanlagen im Umland von Hamburg in Betrieb genommen, 1910 am Alten Teichweg in Wandsbek und 1913 in der Ruhrstraße in Altona, damals noch nicht zu Hamburg gehörig. Die Anlage wurde 1924 stillgelegt.

S-Bahn-Unfall am Berliner Tor

Beim S-Bahn-Unfall am Berliner Tor handelt es sich um den schwersten Unfall mit einem Schienenfahrzeug im Raum Hamburg. Der Unfall ereignete sich am 5. Oktober 1961 um 22:38 Uhr südöstlich des S-Bahnhofes Berliner Tor. Beim Unfall fuhr ein Zug der Gleichstrom-S-Bahn auf dem Weg nach Bergedorf auf einen mit T-Trägern beladenen Bauzug auf. Der Unfall ereignete sich zwischen den S-Bahnhöfen Rothenburgsort und Berliner Tor. Der Fahrdienstleiter hatte eine S-Bahn der Baureihe ET 170 versehentlich auf einen Streckenabschnitt einfahren lassen, der noch von einem Bauzug besetzt war. Er hatte den Bauzug vergessen; die elektrische Streckensicherung war wegen der Rangierarbeiten des Bauzuges abgeschaltet. Ein S-Bahn-Zug der Baureihe ET 170 fuhr mit einer Geschwindigkeit von etwa 60 km/h auf den Bauzug auf. Die geladenen Doppel-T-Träger passten von den Abmessungen nahezu genau in die Kabine der S-Bahn und drückten die S-Bahn wie ein Stempel in einem Kolben zusammen. Bei dem Unfall wurden 28 Personen in der S-Bahn getötet und 55 Insassen verletzt. Der Lokführer des Bauzuges konnte kurz vor dem Zusammenstoß abspringen; der Triebwagenführer der S-Bahn wurde getötet. Die Rettung der Verletzten zog sich über Stunden hin. Die Arbeiten wurden durch die Lage der Unglücksstelle auf dem mehrere Meter hohen Damm der Kanalbrücke über den Mittelkanal erschwert. Außerdem war der Zugang zur S-Bahn wegen der hohen mechanischen Belastung am Metall ebenfalls nur schwer möglich. Teilweise mussten erst Zugänge mit Brennschneidgeräten geschaffen werden. Einige der Verletzten konnten nur dadurch befreit werden, dass eingeklemmte Gliedmaßen am Unfallort amputiert wurden. Neben der Feuerwehr waren auch das THW und ein Hilfszug der Deutschen Bundesbahn im Einsatz. Außerdem kamen zum Abtransport von verletzten Personen auch Privatfahrzeuge und Taxis zum Einsatz. Der Fahrdienstleiter wurde zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr wegen Eisenbahntransportgefährdung, fahrlässiger Tötung in 28 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, sein mitangeklagter Kollege mangels Beweisen für eine strafbare Handlung freigesprochen.