Amtsgericht Freiburg/Elbe
Das Amtsgericht Freiburg/Elbe war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Freiburg. Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Freiburg. Das Amtsgericht war dem Obergericht Stade untergeordnet.1859 wurde das Amtsgericht Wischhafen aufgehoben und sein Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Freiburg/Elbe zugeordnet. Gleichzeitig erhielt das Amtsgericht Freiburg einen Teil des Gerichtsbezirks des Amtsgerichts Bützfleth. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es 1866 zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Mit den Reichsjustizgesetzen wurde 1879 die Gerichtsorganisation reichsweit einheitlich geregelt. Das Amtsgericht Freiburg/Elbe blieb bestehen. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste das Amt Freiburg/Elbe. Das Amtsgericht Freiburg/Elbe war eines von 11 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stade im Gebiet des Oberlandesgerichtes Celle. Das Gericht hatte damals zwei Richterstellen und war ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.1973 wurde das Amtsgericht aufgelöst.
Auszug des Wikipedia-Artikels Amtsgericht Freiburg/Elbe (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren, Bildmaterial).Amtsgericht Freiburg/Elbe
Hauptstraße, Samtgemeinde Nordkehdingen
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21729 Samtgemeinde Nordkehdingen, Allwörden
Niedersachsen, Deutschland
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