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Landschaftsschutzgebiet Escherfeld

Landschaftsschutzgebiet in Brilon

Das Landschaftsschutzgebiet Escherfeld mit 10,98 Hektar Größe liegt nordöstlich von Esshoff im Stadtgebiet von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet Escherfeld wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgebieten vom Typ C des Landschaftsplangebietes sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten. Ferner besteht ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen ist eine Befreiung vom Verbot des Grünlandumbruchs im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich.

Auszug des Wikipedia-Artikels Landschaftsschutzgebiet Escherfeld (Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autoren).

Landschaftsschutzgebiet Escherfeld
Am Östenberg,

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Breitengrad Längengrad
N 51.4143 ° E 8.5562 °
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Am Östenberg 2
59929
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
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In der Umgebung

Landschaftsschutzgebiet Hoppenberg/Raumberg

Das Landschaftsschutzgebiet Hoppenberg/Raumberg mit 52,11 ha Größe liegt nördlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet Hoppenberg/Raumberg wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgebieten vom Typ C des Landschaftsplangebietes sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten. Ferner besteht ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen ist eine Befreiung vom Verbot des Grünlandumbruchs im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich. Fast am westlichen Ende des LSG steht das Naturdenkmal Linde (Hof Östenberg). Das LSG grenzt nördlich an zwei Stellen direkt an das Naturschutzgebiet Goldbachtal, sonst grenzt im Norden das Landschaftsschutzgebiet Briloner Kalkplateau und Randhöhen. Südlich liegt das Landschaftsschutzgebiet Wintertal/Escherfeld.